Für die Zulassung, Umschreibung, Namensänderung, gegebenenfalls bei einer technischer Änderung usw. eines finanzierten Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), welche bei einer Bank, Leasinggesellschaft oder an anderer Stelle, hinterlegt ist. Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber, auf Anforderung des Halters, die Zulassungsbescheinigung Teil II (den Fahrzeugbrief) per Post (i.d. Regel Einschreiben) oder per Fax (0202/ 563-8444) an die Zulassungsbehörde.
Über den Link (rechts oben) können Sie nachsehen, ob die benötigte Bankbriefauskunft bereits vorliegt.