KFZ-Bankbriefauskunft (Finanzierte Fahrzeuge) - Serviceportal Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

KFZ-Bankbriefauskunft (Finanzierte Fahrzeuge)

Suche

Zum Onlineverfahren

Beschreibung

Für die Zulassung, Umschreibung, Namensänderung, gegebenenfalls bei einer technischer Änderung usw. eines finanzierten Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), welche bei einer Bank, Leasinggesellschaft oder an anderer Stelle, hinterlegt ist. Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber, auf Anforderung des Halters, die Zulassungsbescheinigung Teil II (den Fahrzeugbrief) per Post (i.d. Regel Einschreiben) oder per Fax (0202/ 563-8444) an die Zulassungsbehörde.

Über den Link (rechts oben) können Sie nachsehen, ob die benötigte Bankbriefauskunft bereits vorliegt.

 

Unterlagen

Bitte halten Sie für die Abfrage die folgenden Angaben bereit:

  • ZBII-Nummer (Fahrzeugbriefnummer) *
  • amtlichen Kennzeichens

Sollte der Brief noch nicht eingetroffen sein oder Ihnen liegen die erforderlichen Informationen zur Abfrage nicht vor, schicken Sie bitte eine E-Mail an strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

* Die ZBII- bzw. Briefnummer entnehmen Sie bitte aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen der Bank- oder Leasinggesellschaft oder der Zulassungsbescheinigung Teil I (unter Ziffer 16).

Kosten

Nach Erledigung des Vorganges wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig wieder an den Sicherungsgeber zurückgesandt.

Die Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an den Sicherungsgeber beträgt 15,30 €.

Weitere Informationen

Bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter, ohne Halteränderung und Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I reicht eine schriftliche Bestätigung (auch FAX möglich) des Finanzierungsgebers aus.

Bei alten Fahrzeugpapieren muss der Fahrzeugbrief aufgrund des Umtauschs in EU-Papieren angefordert werden. In dieser schriftlichen Bestätigung muss zum einen ausdrücklich die Zustimmung gegeben werden und zum anderen muss dieses Bestätigungsschreiben den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes enthalten.

Internetadressen

Link zur KFZ Bankbriefauskunft

Zum Onlineverfahren



Zuständige Abteilung

405.21 Kfz-Zulassungsstelle
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: zulassungsstelle@stadt.wuppertal.de
KFZ-Bankbriefauskunft (Finanzierte Fahrzeuge)

Für die Zulassung, Umschreibung, Namensänderung, gegebenenfalls bei einer technischer Änderung usw. eines finanzierten Fahrzeugs benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), welche bei einer Bank, Leasinggesellschaft oder an anderer Stelle, hinterlegt ist. Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeber, auf Anforderung des Halters, die Zulassungsbescheinigung Teil II (den Fahrzeugbrief) per Post (i.d. Regel Einschreiben) oder per Fax (0202/ 563-8444) an die Zulassungsbehörde.

Über den Link (rechts oben) können Sie nachsehen, ob die benötigte Bankbriefauskunft bereits vorliegt.

 

Bitte halten Sie für die Abfrage die folgenden Angaben bereit:

  • ZBII-Nummer (Fahrzeugbriefnummer) *
  • amtlichen Kennzeichens

Sollte der Brief noch nicht eingetroffen sein oder Ihnen liegen die erforderlichen Informationen zur Abfrage nicht vor, schicken Sie bitte eine E-Mail an strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

* Die ZBII- bzw. Briefnummer entnehmen Sie bitte aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen der Bank- oder Leasinggesellschaft oder der Zulassungsbescheinigung Teil I (unter Ziffer 16).

Bei einer Wiederzulassung auf den gleichen Halter, ohne Halteränderung und Ersatzzulassungsbescheinigung Teil I reicht eine schriftliche Bestätigung (auch FAX möglich) des Finanzierungsgebers aus.

Bei alten Fahrzeugpapieren muss der Fahrzeugbrief aufgrund des Umtauschs in EU-Papieren angefordert werden. In dieser schriftlichen Bestätigung muss zum einen ausdrücklich die Zustimmung gegeben werden und zum anderen muss dieses Bestätigungsschreiben den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes enthalten.

Nach Erledigung des Vorganges wird die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig wieder an den Sicherungsgeber zurückgesandt.

Die Gebühr für die Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an den Sicherungsgeber beträgt 15,30 €.

Bankbriefauskunft, Bankbrief, Finanzierung, Auto, Fahrzeug https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/14180/show
405.21 Kfz-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a 42285 Wuppertal
Telefon 0202 563-9006
Fax 0202 563-8444

Suchtext