Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor einen Antrag auf Ersatzausstellung/Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis (Link "Verwandte Dienstleistungen") haben und dieser positiv ausgefallen ist. Von Ihrer sachbearbeitenden Person haben Sie dann eine Nachricht erhalten, dass Informationen zu Ihrem Fischerprüfungszeugnis vorliegen.
Die Bezahlung kann direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie über den Postkorb des Serviceportals die angefragten Informationen.