Antrag Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung - Serviceportal Wuppertal

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Antrag Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung

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Beschreibung

Wer als Jäger/in eine Jagdpacht erwerben möchte, muss einen gültigen Jagdschein vorweisen können, der bereits drei Jahre ausgestellt war und darüber hinaus einen aktuellen Jagdschein besitzen. Der Jugendjagdschein wird nicht angerechnet.

Es ist nicht von Bedeutung, ob die dreijährige Mindestfrist zusammenhängend vorliegt. Spätestens aber zu Beginn des Jagdpachtverhältnisses muss die dreijährige Frist der Lösung eines Jagdscheins erfüllt sein.

Voraussetzungen

Mindestens 3 zurückliegende Jahre Jagderfahrung zum Zeitpunkt des Pachtbeginns.

Kosten

Sofern eine Jagdpachtfähigkeit bescheinigt werden kann, beträgt die Gebühr 15,00 Euro.  Zum Ausgang Ihrer Anfrage und der anfallenden Gebühren werden Sie über dieses Portal (Mein Postkorb) informiert.

Weitere Informationen

§ 11 Abs. 5 BJagdG - § 10 LJG-NRW

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Zuständige Abteilung



Kontakt

Frau Ursula Nölle
Tel: 0202 563-5560

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