Antrag Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung - Serviceportal Wuppertal

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Antrag Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung

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Beschreibung

Wer als Jäger*in eine Jagdpacht erwerben möchte, muss einen gültigen Jagdschein vorweisen können, der bereits drei Jahre ausgestellt war und darüber hinaus einen aktuellen Jagdschein besitzen. Der Jugendjagdschein wird nicht angerechnet.

Es ist nicht von Bedeutung, ob die dreijährige Mindestfrist zusammenhängend vorliegt. Spätestens aber zu Beginn des Jagdpachtverhältnisses muss die dreijährige Frist der Lösung eines Jagdscheins erfüllt sein.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Mindestens 3 zurückliegende Jahre Jagderfahrung zum Zeitpunkt des Pachtbeginns.

Downloads

106.01 DS-GVO Jagd Angelegenheiten

Kosten

Die Bescheinigung der Jagdpachtfähigkeit beträgt 15,00 €.  

Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars.

Zum Ausgang Ihrer Anfrage und ggfs. weiteren anfallenden Gebühren werden Sie über dieses Portal (Mein Postkorb) informiert.

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • Paypal
  • giropay
  • SEPA-Lastschrift

Weitere Informationen

§ 11 Abs. 5 BJagdG - § 10 LJG-NRW

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Zuständige Abteilung

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