Meldung eines Baumbefalls durch Eichenprozessionsspinner - Serviceportal Wuppertal

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Meldung eines Baumbefalls durch Eichenprozessionsspinner

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Kurzbeschreibung

In den letzten Jahren ist eine starke Zunahme des Eichenporzessionsspinners (im Folgenden EPS) auch in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Die Brennhaare der Raupen können beim Menschen eine schwere Hautreizung auslösen.

Beschreibung


links:Nahaufnahme  mitte: Gespinde (Nest)   rechts: Prozession

 

  • Halten Sie sich dringend von den Raupen, deren Nestern und Häuten fern
  • Unternehmen Sie keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust
  • Informieren Sie uns über jeden Befall

Die Brennhaare der Raupen können beim Menschen eine schwere Hautreizung auslösen. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte Sie uns über einen Befall informieren, damit die befallenen Stellen kartiert werden können.

Unterlagen

Bitte halten Sie gegebenenfalls digitale Aufnahmen bereit , um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):

  • 1 Gesamtaufnahme des Baumes/der Bäume
  • 1 Detailaufnahme

Bitte machen Sie eine Angabe zum Standort des Baumes/der Bäume. Falls Ihnen die Adresse nicht genau bekannt ist, können Sie auch unsere digtale Karte nutzen und die Stelle markieren.

Kosten

Die Meldung eines Baumbefalls ist kostenlos. 

Sofern sich der Befall auf öffenltichen Flächen befindet, werden die Kosten von der Stadt getragen. Ein Befall auf privaten Flächen muss von den Eigentümern getragen werden.

Weitere Informationen

Die Beseitigung der Nester an Bäumen auf privaten Grundstücken liegt in der Verantwortung des Grundeigentümers. Ist dieser unbekannt, können die Standorte über das Formular melden. Der Befall wird in diesen Fällen über die Untere Naturschutzbehörde verifiziert. Die Kontaktaufnahme zum Grundeigentümer erfolgt anschließend über das Ordnungsamt.

Wie der Name sagt, finden sich die Raupen und Nester des EPS hauptsächlich an Eichen. In seltenen Fällen können auch benachbarte Laubbäume von befallenen Eichen Nester, und/oder Prozessionen der Raupen aufweisen.

Die Ei-Gelege des EPS von 100 bis 200 Stück bestehen aus etwa einen Millimeter großen weißen kaum wahrnehmbaren Eiern. Sie werden meistens an älteren Eichen im Kronenbereich an dünneren Zweigen und anderen glatten Rindenstellen in Form einer länglichen Platte abgelegt. In diesem frühen Stadium sind sie kaum sicht- und damit auch nicht auffindbar. 

Die Raupen durchlaufen fünf bis sechs Entwicklungsstadien bis zur Verpuppung und werden bis zu fünf Zentimeter lang. Sie leben gesellig und gehen in Gruppen von 20 bis 30 Individuen in einer Art Prozession entlang des Baumstamms in die Krone und zurück. In dieser Zeit sind sie auch für Passanten zu sehen.

Die älteren Raupen ziehen sich tagsüber und zur Häutung in Raupennester (Gespinste), die bis zu einem Meter lang werden können, am Stamm oder in Astgabelungen von Eichen zurück. Ab dem dritten Stadium entwickeln sich bei den Larven Brennhaare mit Widerhaken, die ein Nesselgift enthalten. Dies kann bei Berührung Allergien auslösen.

Das Ressort Grünflächen und Forsten achtet deshalb besonders darauf, Bäume von den Nestern zu befreien die in oder in unmittelbarer Nähe von sensiblen öffentlichen Bereichen stehen. Dazu gehören beispielsweise Spiel- und Sportplätze, viel genutzte Grünflächen, Bushaltestellen, Schulwege u.v.m.

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Zuständige Abteilung

103.2203 Baumpflege Sonderaufgaben
Verwaltungsgebäude
Giebel 46
42327 Wuppertal


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Die Brennhaare der Raupen können beim Menschen eine schwere Hautreizung auslösen. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte Sie uns über einen Befall informieren, damit die befallenen Stellen kartiert werden können.

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Die Beseitigung der Nester an Bäumen auf privaten Grundstücken liegt in der Verantwortung des Grundeigentümers. Ist dieser unbekannt, können die Standorte über das Formular melden. Der Befall wird in diesen Fällen über die Untere Naturschutzbehörde verifiziert. Die Kontaktaufnahme zum Grundeigentümer erfolgt anschließend über das Ordnungsamt.

Wie der Name sagt, finden sich die Raupen und Nester des EPS hauptsächlich an Eichen. In seltenen Fällen können auch benachbarte Laubbäume von befallenen Eichen Nester, und/oder Prozessionen der Raupen aufweisen.

Die Ei-Gelege des EPS von 100 bis 200 Stück bestehen aus etwa einen Millimeter großen weißen kaum wahrnehmbaren Eiern. Sie werden meistens an älteren Eichen im Kronenbereich an dünneren Zweigen und anderen glatten Rindenstellen in Form einer länglichen Platte abgelegt. In diesem frühen Stadium sind sie kaum sicht- und damit auch nicht auffindbar. 

Die Raupen durchlaufen fünf bis sechs Entwicklungsstadien bis zur Verpuppung und werden bis zu fünf Zentimeter lang. Sie leben gesellig und gehen in Gruppen von 20 bis 30 Individuen in einer Art Prozession entlang des Baumstamms in die Krone und zurück. In dieser Zeit sind sie auch für Passanten zu sehen.

Die älteren Raupen ziehen sich tagsüber und zur Häutung in Raupennester (Gespinste), die bis zu einem Meter lang werden können, am Stamm oder in Astgabelungen von Eichen zurück. Ab dem dritten Stadium entwickeln sich bei den Larven Brennhaare mit Widerhaken, die ein Nesselgift enthalten. Dies kann bei Berührung Allergien auslösen.

Das Ressort Grünflächen und Forsten achtet deshalb besonders darauf, Bäume von den Nestern zu befreien die in oder in unmittelbarer Nähe von sensiblen öffentlichen Bereichen stehen. Dazu gehören beispielsweise Spiel- und Sportplätze, viel genutzte Grünflächen, Bushaltestellen, Schulwege u.v.m.

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Schädlich, Raupe, Wald, Baum, Schädling, Falter, Wurm https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/142480/show
103.2203 Baumpflege Sonderaufgaben
Giebel 46 42327 Wuppertal

Frau

Jasmin

Mangnus

Sachbearbeiterin

0202 563-5694
jasmin.mangnus@stadt.wuppertal.de

Karsten

Glowik (städtische Grundstücke)

0202 563-4201
karsten.glowik@stadt.wuppertal.de

Frau

Stefanie

Hobrecht

Sachbearbeiterin

0202 563-5281

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