Fotodokumentation meldepflichtiger Tiere

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Kurzbeschreibung

Formular zur Online-Einreichung der vorgeschriebenen Fotodokumentation.

Beschreibung

Je nach Tierart und Schutzstatus ist eine Kennzeichnung mit einem offenen bzw. geschlossenen Ring, einem Transponder oder einer Dokumentation äußerlich erkennbarer, individueller, unveränderlicher Körpermerkmale erforderlich. Ob eine Fotodokumentation für artgeschützte Exemplare in Ihrem Bestand in Frage kommt, können Sie der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in der Anlage 6 entnehmen.

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Merkblatt Fotodokumentation meldpflichtiger Tiere

Schachbrettunterlage Fotodokumentation

Fristen

In welchen Intervallen muss eine Fotodilumentation (bei Schildkröten) durchgeführt werden?

  1. Zwischen dem 2. und 3. Monat
  2. Im Alter von sechs bis zehn Monaten
  3. Im Alter von 12 bis 16 Monaten
  4. Sowie zwischen dem 24. und 28. Monat
  5. Bis zum 10. Lebensjahr jährlich zum Beginn eines Lebensjahres
  6. Nach dem 10. Lebensjahr alle 5 Jahre

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Erklärung zur Herkunft geschützter Tierarten



Zuständige Abteilung

106.14 Umweltberatung & Artenschutz, Untere Naturschutzbehörde
Rathaus Barmen
Johannes Rau Platz 1
42275 Wuppertal

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