Anfrage (Achtung, kein Antrag!) Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie die Eheschließung beim Standesamt nachbeurkunden lassen. Stellen Sie hier eine Anfrage zur Nachbeurkundung.
Beschreibung
Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. Sie können hier eine Anfrage zur Nachbeurkundung stellen.
WICHTIG: Ein Partner MUSS zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Flüchtling anerkannt sein.
Zwei Ausländer, die in einer Auslandsvertretung im Inland geheiratet haben, können ihre Ehe ebenfalls nachbeurkunden lassen.
Unterlagen
Bitte nutzen Sie die Online-Anfrage und halten Sie dafür einen Scan ihrer Eheurkunde (jpg, pdf) bereit.
Downloads
003.2 Gebührenübersicht Standesamt
003.2 Rechtliche Informationen zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
Bearbeitungsdauer
Nach dem Absenden der Anfrage erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Antwort per E-Mail.
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Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. Sie können hier eine Anfrage zur Nachbeurkundung stellen.
WICHTIG: Ein Partner MUSS zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Flüchtling anerkannt sein.
Zwei Ausländer, die in einer Auslandsvertretung im Inland geheiratet haben, können ihre Ehe ebenfalls nachbeurkunden lassen.
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https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1734070/show