Altakteneinsicht - Serviceportal Wuppertal

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Altakteneinsicht

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Kurzbeschreibung

Das Altaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wuppertal umfasst grundsätzlich abgeschlossene Bauakten nach 1945. 

Beachten Sie bitte, dass Altakten von Gebäuden, die vor 1945 entstanden sind, im Krieg weitestgehend zerstört wurden und eine Akteneinsicht in den meisten Fällen nicht möglich ist. Sofern keine Akten zu dem von Ihnen angefragten Grundstück vorliegen, wird Ihnen hierrüber eine Negativauskunft erteilt.

Beschreibung

Das Altaktenarchiv der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wuppertal dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung.  

 

Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) bzw. Online Ausweisfunktion notwendig.

Bitte beachten Sie dazu, dass ausschließlich die Anmeldung über die BundID mit "Online-Ausweisfunktion" oder "EU-Identität" zur Antragstellung befähigt. 
Mehr dazu in unseren FAQ

 

Derzeit befinden wir uns im laufenden Digitalisierungsprozess und es liegen noch nicht alle Akten in digitaler Form vor. Nachdem der Antrag auf eine Akteneinsicht online eingereicht wurde, erhalten Sie von uns eine Mitteilung, zum weiteren Vorgehen und in welcher Form die Akte vorliegt. Die Antragsstellung ist ausschließlich online über das Serviceportal möglich. Eine Antragsstellung auf anderem Wege wird nicht berücksichtigt. Archivakten dürfen nicht ausgeliehen bzw. mitgenommen werden.

  1. Bei digitalen Akten:
    Nach erfolgter Recherche erhalten Sie eine Nachricht mit einem Bezahllink und dem zu bezahlenden Betrag, welchen Sie direkt über ePayment bezahlen können. Anschließend erhalten Sie das PDF-Dokument mit den vorgefundenen Akten.

  2. Bei analogen Akten:
    Nach erfolgter Recherche erhalten Sie eine Nachricht mit dem weiteren Vorgehen hinsichtlich einer Terminvereinbarung zur Einsicht der Akten vor Ort im Rathaus. Eine Einsichtnahme ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich. Der Gebührenbescheid wird vor Ort mitgegeben und die Gebühr ist im Nachgang zu überweisen. Eine direkte Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.

  3. Bei hybriden Akten:
    Nach erfolgter Recherche erhalten Sie eine Nachricht mit einem Bezahllink und dem zu bezahlenden Betrag, welchen Sie direkt über ePayment bezahlen können (diese Gebühr beinhaltet lediglich die digital zur Verfügung gestellten Akten). Anschließend erhalten Sie das PDF-Dokument mit den digital vorgefundenen Akten.

    Zeitgleich erhalten Sie die Möglichkeit für die analog vorgefundenen Akten innerhalb von zwei Wochen einen Termin zur Einsicht der Akten vor Ort im Rathaus zu vereinbaren. Eine Einsichtnahme ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich. Der Gebührenbescheid für die analoge Akteneinsicht wird Ihnen vor Ort mitgegeben und die Gebühr ist im Nachgang zu überweisen. Eine direkte Bezahlung vor Ort ist nicht möglich.

Unter "Zum Onlineverfahren" finden Sie den entsprechenden Vordruck.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Downloads

105.0 EU DSG-VO Altakeneinsicht

105.2402 Baurechtsangelegenheiten - Verwaltungsgebühren Stadt Wuppertal 2024

Kosten

Die Serviceleistungen des Archivs sind nach der gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Wuppertal kostenpflichtig. Diese können Sie unter "Downloads" abrufen:

Aufgrund des Verwaltungsaufwandes, welcher mit der Bearbeitung Ihres Antrages einhergeht, wird bereits bei Antragsstellung eine Gebühr in Höhe von 20 €  (je Grundstück) fällig, welche im Voraus zu begleichen ist.

Sofern Altakten zu dem von Ihnen angefragten Grundstück vorliegen, hängt die Höhe der weiteren entstehenden Kosten vom Umfang der Inanspruchnahme der Akteneinsicht ab.

Hinweis:

Derzeit kann lediglich die Gebührenabrechnung für die digitale Akteneinsicht über das Serviceportal erfolgen. Eine Bezahlung der analogen Akteneinsicht über das Serviceportal ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Zahlungsweisen

  • giropay
  • Kreditkarten
  • Paypal

Bearbeitungsdauer

Da die analogen Akten außerhalb des Rathauses gelagert werden, kann es zu Wartezeiten bis zur Einsichtnahme kommen. Aufgrund der noch zu bearbeitenden aktuellen Anfragen und der digitalen Testphase, kann es vorübergehend noch zu längeren Bearbeitungszeiten von bis zu vier Monaten kommen. Wir bitten daher von Rückfragen zum Sachstand abzusehen und um Ihr Verständnis, dass sich die neuen Prozesse erst einschleifen müssen und der aktuelle Antragsstau zunächst sukzessive abgebaut wird. Unser Ziel ist, Ihre Anfrage zukünftig zeitnah zu bearbeiten und jeden Tag ein bisschen besser zu werden.

Grundsätzlich werden die Anfragen nach der Reihenfolge des Eingangs bei uns bearbeitet.

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