Ratenzahlungsantrag für Forderungen der Vollstreckung
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Kurzbeschreibung
Sollten sie die Forderungen der Vollstreckung nicht in einer Summe begleichen können, besteht abhängig vom Vollstreckungsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Beschreibung
Zahlungserleichterungen werden in begründeten Ausnahmefällen mit einer monatlichen Mindestrate von 20,- EURO bei einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten gewährt.
Die Bezahlung einer Rate kann innerhalb der Antragsstellung direkt erfolgen. Bitte geben Sie für eine lückenlose Zuordnung ihrer Zahlung immer die Maßnahmennummer an, welche Sie im Briefkopf Ihrer Ratenzahlungsbewilligung finden.
Rechtsgrundlagen
§ 5, Abs.2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW
Unterlagen
Zur Beantragung der Ratenzahlung werden folgende Unterlagen benötigt, die Sie innerhalb des Antrages hochladen können:
- bei Arbeitnehmern die letzten drei Gehaltsabrechnungen, ggf. Wohngeldbescheid (falls Sie noch unterstützend Geld von dort beziehen).
- bei Rentnern der Renten- oder der Grundsicherungsbescheid.
- bei nicht berufstätigen Personen der Bescheid der Arbeitsagentur oder der Bescheid des zuständigen Jobcenters.
Downloads
Fristen
Eine Ratenzahlung kann über maximal 24 Monate vereinbart werden.
Kosten
Die Beantragung einer Ratenzahlung ist gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitungsdauer bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen
Ratenzahlungen werden in Ausnahmefällen in Abhängigkeit vom Einzelfall gewährt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlungserleichterung besteht nicht.
Rechtsbehelf
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
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Sollten sie die Forderungen der Vollstreckung nicht in einer Summe begleichen können, besteht abhängig vom Vollstreckungsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.
Zahlungserleichterungen werden in begründeten Ausnahmefällen mit einer monatlichen Mindestrate von 20,- EURO bei einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten gewährt.
Die Bezahlung einer Rate kann innerhalb der Antragsstellung direkt erfolgen. Bitte geben Sie für eine lückenlose Zuordnung ihrer Zahlung immer die Maßnahmennummer an, welche Sie im Briefkopf Ihrer Ratenzahlungsbewilligung finden.
§ 5, Abs.2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW
Zur Beantragung der Ratenzahlung werden folgende Unterlagen benötigt, die Sie innerhalb des Antrages hochladen können:
- bei Arbeitnehmern die letzten drei Gehaltsabrechnungen, ggf. Wohngeldbescheid (falls Sie noch unterstützend Geld von dort beziehen).
- bei Rentnern der Renten- oder der Grundsicherungsbescheid.
- bei nicht berufstätigen Personen der Bescheid der Arbeitsagentur oder der Bescheid des zuständigen Jobcenters.
Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitungsdauer bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.
Eine Ratenzahlung kann über maximal 24 Monate vereinbart werden.
Ratenzahlungen werden in Ausnahmefällen in Abhängigkeit vom Einzelfall gewährt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlungserleichterung besteht nicht.
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