Ratenzahlungsantrag für Forderungen der Vollstreckung - Serviceportal Wuppertal

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Ratenzahlungsantrag für Forderungen der Vollstreckung

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Kurzbeschreibung

Sollten sie die Forderungen der Vollstreckung nicht in einer Summe begleichen können, besteht abhängig vom Vollstreckungsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen.

Beschreibung

Zahlungserleichterungen werden in begründeten Ausnahmefällen mit einer monatlichen Mindestrate von 20,- EURO bei einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten gewährt.

Die Bezahlung einer Rate kann innerhalb der Antragsstellung direkt erfolgen. Bitte geben Sie für eine lückenlose Zuordnung ihrer Zahlung immer die Maßnahmennummer an, welche Sie im Briefkopf Ihrer Ratenzahlungsbewilligung finden. 

Rechtsgrundlagen

§ 5, Abs.2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW

Unterlagen

Zur  Beantragung der Ratenzahlung werden folgende Unterlagen benötigt, die Sie innerhalb des Antrages hochladen können:

  • bei Arbeitnehmern die letzten drei Gehaltsabrechnungen, ggf. Wohngeldbescheid (falls Sie noch unterstützend Geld von dort beziehen).
  • bei Rentnern der Renten- oder der Grundsicherungsbescheid.
  • bei nicht berufstätigen Personen der Bescheid der Arbeitsagentur oder der Bescheid des zuständigen Jobcenters.

Downloads

403.33 DSGVO Ratenzahlung

Fristen

Eine Ratenzahlung kann über maximal 24 Monate vereinbart werden.

Kosten

Die Beantragung einer Ratenzahlung ist gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitungsdauer bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen

Ratenzahlungen werden in Ausnahmefällen in Abhängigkeit vom Einzelfall gewährt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlungserleichterung besteht nicht.

Rechtsbehelf

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

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