Zuschuss für Stoffwindeln - Serviceportal Wuppertal

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Zuschuss für Stoffwindeln

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Kurzbeschreibung

Für das Jahr 2023 sind die Fördermittel zur Bezuschussung von Mehrwegwindeln aufgebraucht. Der Antrag kann jetzt leider nicht mehr gestellt werden.

Die Stadt Wuppertal freut sich, dass unsere Förderung zur Abfallvermeidung mit der Bezuschussung von Mehrwegwindeln so gut angenommen wird. Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels ist es wichtig, Ressourcen und Abfälle einzusparen. Ein Dankeschön an alle Eltern und Alleinerziehende, die Mehrwegwindeln nutzen oder genutzt haben. Damit unterstützen Sie aktiv die Umwelt!

Die Stadt Wuppertal gewährt Familien/Alleinerziehenden mit Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr einmalig einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Kind für die Benutzung von Stoffwindeln.

Beschreibung

Voraussetzung ist, dass

  • die antragstellende Person erziehungsberechtigt ist für die eingetragenen Kinder
  • die Kinder dauerhaft in Ihrem Haushalt leben
  • die Kinder maximal 3 Jahre alt sind
  • die Stoffwindeln selbst genutzt werden
  • ein Original-Kaufbeleg vorliegt (mit ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer)
  • Sie mit gelegentlichen Kontrollen Ihres Restabfallgefäßes einverstanden sind

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):

  • Original-Kaufbeleg (mit ausgewiesener gesetzlicher Mehrwertsteuer)
    Eine Bestellbestätigung ist nicht ausreichend

 

Bitte halten Sie die folgenden Angaben bereit, um sie im Formular eintragen zu können:

  • Bankverbindung 
  • Vorname, Nachname, Geburtsdatum der Kinder

Bearbeitungsdauer

Die Aufträge werden gesammelt bearbeitet. Die Bearbeitung dauert ca. 8 Wochen.

Hinweise und Besonderheiten

  • Bei Missbrauch oder Nichtbeachtung ist die Stadt berechtigt, den gezahlten Stoffwindelzuschuss wieder zurückzufordern.
  • Die Zuschussförderungen werden nach Reihenfolge des Antragseingangs bis zur Erreichung des Förderhöchstvolumens von 2.500 €/a vergeben.
  • Diese Abfallvermeidungsmaßnahme ist befristet vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023
  • Die Zuschussförderungen werden nach Reihenfolge des Antragseingangs bis zur Erreichung des Förderhöchstvolumens von 2.500 €/a vergeben. 
  • Bitte beachten Sie: Die Aufträge werden gesammelt bearbeitet. Die Bearbeitung dauert ca. 8 Wochen

Weitere Informationen

Der Zuschuss wird einmalig pro Kind gewährt. Im Online-Antrag können mehrere Kinder eingetragen werden. Sollten Sie nur über einen Kaufbeleg verfügen, aus dem aber die Stoffwindelmenge für beispielsweise zwei Kinder plausibel hervorgeht, laden Sie den Beleg pro Kind hoch.



Zuständige Abteilung

106.24 Koordinierung der Abfallwirtschaft
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal


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