Übernahme von Schülerfahrkosten - Serviceportal Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Übernahme von Schülerfahrkosten

Suche

Kurzbeschreibung

Eine Kostenübernahme durch die Stadt Wuppertal erfolgt, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 2 km für die Primarstufe (Klassen 1 - 4 ), 3,5 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) oder 5 km für die Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13 und an den Berufskollegs) beträgt.

Beschreibung

Bewilligung in der Regel für ein Schuljahr.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen in digitaler Form (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf Datei) bereit, um sie im Antrag hochladen zu können:

  • Scan des Ausweisdokuments der antragstellenden Person.
  • Schulbestätigung/Anmeldebestätigung der Schule
  • Für eine Befreiung vom Eigenanteil ist zwingend der aktuelle gültige Leistungsbescheid bei der Beantragung vorzulegen.

Kosten

Der Eigenanteil beträgt ab dem 01.08.2021

mtl. € 14,00

für Geschwister mtl. € 7,00

ab dem dritten Kind wird kein Eigenanteil erhoben (Geschwisterregelung gilt nicht für Volljährige)

 

Kostenfrei: SGB II (Job-Center), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz. 

Für eine Befreiung vom Eigenanteil ist zwingend der aktuellste gültige Leistungsbescheid bei der Beantragung vorzulegen.

Verfahrensablauf

Für diese Dienstleistung ist keine Anmeldung erforderlich, daher findet keine Übertragung Ihres Antrages in den Postkorb statt.

Zuständige Abteilung

Webcontentanzeige