Übernahme von Schülerfahrkosten
Suche
Suche ...
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Eine Kostenübernahme durch die Stadt Wuppertal erfolgt, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 2 km für die Primarstufe (Klassen 1 - 4 ), 3,5 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) oder 5 km für die Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13 und an den Berufskollegs) beträgt.
Beschreibung
Bewilligung in der Regel für ein Schuljahr.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen in digitaler Form (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf Datei) bereit, um sie im Antrag hochladen zu können:
- Scan des Ausweisdokuments der antragstellenden Person.
- Schulbestätigung/Anmeldebestätigung der Schule
- Für eine Befreiung vom Eigenanteil ist zwingend der aktuelle gültige Leistungsbescheid bei der Beantragung vorzulegen.
Kosten
Der Eigenanteil beträgt ab dem 01.08.2021
mtl. € 14,00
für Geschwister mtl. € 7,00
ab dem dritten Kind wird kein Eigenanteil erhoben (Geschwisterregelung gilt nicht für Volljährige)
Kostenfrei: SGB II (Job-Center), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz.
Für eine Befreiung vom Eigenanteil ist zwingend der aktuellste gültige Leistungsbescheid bei der Beantragung vorzulegen.
Verfahrensablauf
Für diese Dienstleistung ist keine Anmeldung erforderlich, daher findet keine Übertragung Ihres Antrages in den Postkorb statt.
Zum Onlineverfahren
Zuständige Abteilung
-
206.1 Schülerservice
-
Verwaltungsgebäude
-
Alexanderstr. 18
-
42103 Wuppertal
-
Eine Kostenübernahme durch die Stadt Wuppertal erfolgt, wenn der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule mehr als 2 km für die Primarstufe (Klassen 1 - 4 ), 3,5 km für die Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10) oder 5 km für die Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13 und an den Berufskollegs) beträgt.
Bewilligung in der Regel für ein Schuljahr.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie folgende Unterlagen in digitaler Form (als .jpg, .jpeg, .png oder .pdf Datei) bereit, um sie im Antrag hochladen zu können:
- Scan des Ausweisdokuments der antragstellenden Person.
- Schulbestätigung/Anmeldebestätigung der Schule
- Für eine Befreiung vom Eigenanteil ist zwingend der aktuelle gültige Leistungsbescheid bei der Beantragung vorzulegen.
Für diese Dienstleistung ist keine Anmeldung erforderlich, daher findet keine Übertragung Ihres Antrages in den Postkorb statt.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2087720/show