Der Fahrzeugtausch muss der Verkehrsgewerbestelle vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Erfolgt der Einsatz nur bis zu 72 Stunden, wird kein neuer Genehmigungsauszug ausgestellt und Kosten entstehen auch keine.
Erfolgt der Tausch für mehr als 72 Stunden, wird ein neuer Genehmigungsauszug, nach Antragsbearbeitung, erstellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung in Ihrem Postkorb über den Abholtermin.