Antrag auf Fahrzeugtausch Taxi/Mietwagen - Serviceportal Wuppertal

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Antrag auf Fahrzeugtausch Taxi/Mietwagen

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Beschreibung

Als Inhaber einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen und Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetz, müssen Sie den Tausch Ihres bisher genehmigten und eingesetzten Fahrzeugs durch die zuständige Genehmigungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie dieses einsetzen.

 

Wichtig: Die Fahrzeuge müssen als Taxi/Mietwagen zugelassen sein.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

  • Auszug zur Genehmigungsurkunde
  • HU Bericht

Downloads

405.2 DSGVO Fahrzeugtausch

Kosten

25,30€

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • Paypal

Hinweise und Besonderheiten

Das Fahrzeug muss zwingend als Taxi oder Mietwagen zugelassen sein. Sie dürfen das Fahrzeug erst nach Genehmigung einsetzen.

Verfahrensablauf

Der Fahrzeugtausch muss der Verkehrsgewerbestelle vor Inbetriebnahme gemeldet werden. Erfolgt der Einsatz nur bis zu 72 Stunden, wird kein neuer Genehmigungsauszug ausgestellt und Kosten entstehen auch keine.

Erfolgt der Tausch für mehr als 72 Stunden, wird ein neuer Genehmigungsauszug, nach Antragsbearbeitung, erstellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung in Ihrem Postkorb über den Abholtermin.

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Zuständige Abteilung



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