Ehefähigkeitszeugnis
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Zwei Deutsche, die im Ausland die Ehe eingehen möchten, können online ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Antragstellende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Informieren Sie sich bitte bei der eheschließenden Stelle im Ausland, ob Sie tatsächlich ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Unterlagen
In der Regel werden für beide Verlobte jeweils benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter Online Ausweisfunktion eines Verlobten (Informationen zur Online-Ausweisfunktion)
- BundID für den beantragenden Verlobten (Informationen zur Bund.ID)
- Personalausweis für den anderen Verlobten
- Geburtsnachweis bei Geburt im Inland:
- begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal)
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
- bei Geschiedenen oder Verwitweten: Nachweis der Vorehebei Vorehe im Inland:
- begl. Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe (entfällt, wenn das Eheregister in Wuppertal geführt wird)
- bei Vorehe im Ausland: Eheurkunde der Vorehe und Scheidungsbeschluss* bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer übersetzt sein.
Je nach Ausstellungland ist die ausländische Urkunde mit einer Legalisation bzw. Apostille zu versehen (entfällt bei Urkunden aus der EU und der Türkei).
* Bei einer EU-Scheidung ist der Scheidungsbeschluss und eine Bescheinigung nach Art. 39 Brüssel IIa-VO/Art. 36 Brüssel IIb-VO erforderlich
Die Unterlagen sind zunächst per Uploadfunktion an das Standesamt zu übermitteln. Bitte übersenden Sie möglichst PDF-Dateien. Das Standesamt setzt sich nach dem Eingang des Antrags mit Ihnen in Verbindung und teilt mit, ob und welche Unterlagen noch im Original nachzusenden sind.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten
- 40 € für das Ehefähigkeitszeugnis (ePayment)
Hinweise und Besonderheiten
Achtung: Zuerst auf den Link zur Anwendung klicken, danach mit der BundID anmelden
Staatenlose mit Wohnsitz im Inland, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge wenden sich bitte direkt an das Standesamt Wuppertal.
Weitere Informationen
Links zur Homepage
Internetadressen
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Zuständige Abteilung
Zwei Deutsche, die im Ausland die Ehe eingehen möchten, können online ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen.
In der Regel werden für beide Verlobte jeweils benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter Online Ausweisfunktion eines Verlobten (Informationen zur Online-Ausweisfunktion)
- BundID für den beantragenden Verlobten (Informationen zur Bund.ID)
- Personalausweis für den anderen Verlobten
- Geburtsnachweis bei Geburt im Inland:
- begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal)
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
- bei Geschiedenen oder Verwitweten: Nachweis der Vorehebei Vorehe im Inland:
- begl. Ausdruck aus dem Eheregister der Vorehe (entfällt, wenn das Eheregister in Wuppertal geführt wird)
- bei Vorehe im Ausland: Eheurkunde der Vorehe und Scheidungsbeschluss* bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer übersetzt sein.
Je nach Ausstellungland ist die ausländische Urkunde mit einer Legalisation bzw. Apostille zu versehen (entfällt bei Urkunden aus der EU und der Türkei).
* Bei einer EU-Scheidung ist der Scheidungsbeschluss und eine Bescheinigung nach Art. 39 Brüssel IIa-VO/Art. 36 Brüssel IIb-VO erforderlich
Die Unterlagen sind zunächst per Uploadfunktion an das Standesamt zu übermitteln. Bitte übersenden Sie möglichst PDF-Dateien. Das Standesamt setzt sich nach dem Eingang des Antrags mit Ihnen in Verbindung und teilt mit, ob und welche Unterlagen noch im Original nachzusenden sind.
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Antragstellende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Informieren Sie sich bitte bei der eheschließenden Stelle im Ausland, ob Sie tatsächlich ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
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Achtung: Zuerst auf den Link zur Anwendung klicken, danach mit der BundID anmelden
Staatenlose mit Wohnsitz im Inland, heimatlose Ausländer und anerkannte Flüchtlinge wenden sich bitte direkt an das Standesamt Wuppertal.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2367951/show