Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe - Serviceportal Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Suche

Kurzbeschreibung

Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt der Antragstellung deutsch ist.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • deutsche Staatsangehörigkeit

Unterlagen

Benötigt werden in der Regel:

  • Personalausweise beider Ehegatten
  • Eheurkunde der im Ausland geschlossenen Ehe
  • Geburtsnachweise der Ehegatten
    • bei Geburt im Inland: begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal)
    • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • Bei Ehegatten mit Vorehe
    • bei Vorehe im Inland: Eheurkunde mit Auslösungsvermerk (entfällt bei Eheschließung der Vorehe in Wuppertal)
    • bei Vorehe im Ausland: Eheurkunde und Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer übersetzt sein.

Je nach Ausstellungland ist die ausländische Urkunde mit einer Legalisation bzw. Apostille zu versehen (entfällt bei Urkunden aus der EU und der Türkei).

In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Beispielsweise sind aus manchen Staaten zwei Unterlagen für den Nachweis der Ehe erforderlich. Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt zum Standesamt auf.

Kosten

  • 40 € für die Nachbeurkundung der Ehe (ePayment)
  • ggfs. 10 € für die Eheurkunde (ePayment)

Weitere Informationen

Links zur Homepage

Internetadressen

Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe



Zuständige Abteilung

003.2 Standesamt
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Suchtext