Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
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Kurzbeschreibung
Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt der Antragstellung deutsch ist.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit
Unterlagen
Benötigt werden in der Regel:
- Personalausweise beider Ehegatten
- Eheurkunde der im Ausland geschlossenen Ehe
- Geburtsnachweise der Ehegatten
- bei Geburt im Inland: begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal)
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
- Bei Ehegatten mit Vorehe
- bei Vorehe im Inland: Eheurkunde mit Auslösungsvermerk (entfällt bei Eheschließung der Vorehe in Wuppertal)
- bei Vorehe im Ausland: Eheurkunde und Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer übersetzt sein.
Je nach Ausstellungland ist die ausländische Urkunde mit einer Legalisation bzw. Apostille zu versehen (entfällt bei Urkunden aus der EU und der Türkei).
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Beispielsweise sind aus manchen Staaten zwei Unterlagen für den Nachweis der Ehe erforderlich. Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt zum Standesamt auf.
Kosten
- 40 € für die Nachbeurkundung der Ehe (ePayment)
- ggfs. 10 € für die Eheurkunde (ePayment)
Weitere Informationen
Links zur Homepage
Internetadressen
Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
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Zuständige Abteilung
Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt der Antragstellung deutsch ist.
Benötigt werden in der Regel:
- Personalausweise beider Ehegatten
- Eheurkunde der im Ausland geschlossenen Ehe
- Geburtsnachweise der Ehegatten
- bei Geburt im Inland: begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal)
- bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
- Bei Ehegatten mit Vorehe
- bei Vorehe im Inland: Eheurkunde mit Auslösungsvermerk (entfällt bei Eheschließung der Vorehe in Wuppertal)
- bei Vorehe im Ausland: Eheurkunde und Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten
Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem für deutsche Gerichte ermächtigten Übersetzer übersetzt sein.
Je nach Ausstellungland ist die ausländische Urkunde mit einer Legalisation bzw. Apostille zu versehen (entfällt bei Urkunden aus der EU und der Türkei).
In Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Beispielsweise sind aus manchen Staaten zwei Unterlagen für den Nachweis der Ehe erforderlich. Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt zum Standesamt auf.
- Mindestalter 18 Jahre
- deutsche Staatsangehörigkeit
Links zur Homepage
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2367952/show