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Wohngeld

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Kurzbeschreibung

Wohngeld ist eine staatliche Leistung und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) kann hier online gestellt werden.

Beschreibung

 

Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an.

Einen Antrag auf Mietzuschuss können Sie stellen, wenn Sie Mieter*in bzw. Untermieter*in von Wohnraum sind.

Lastenzuschuss kann für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, wenn diese die Immobilie selbst nutzen und die weiteren Voraussetzungen (wie z.B. bestimmte Einkommensgrenzen) erfüllen.

Auch Bewohner*innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes können Wohngeld beantragen.

 

Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Erläuterungen Wohngeld
Bitte vor dem Ausfüllen des Antrags unbedingt lesen!

Für weitere Informationen und Anträge als PDF zum Ausdrucken besuchen Sie bitte die Seite Rathaus Online - Wohngeld

Voraussetzungen

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig 

  • vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
  • der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder

Zu berücksichtigende Miete

  • Die zu berücksichtigende Miete wird über Mietobergrenzen geregelt.
  • Liegt die zu zahlende Miete unter diesen Höchstbeträgen wird auch nur die zu zahlende Miete berücksichtigt.
  • Die Größe der Wohnung ist für die Beantragung eines Zuschusses irrelevant.
  • Eine "Negativbescheinigung" wird lediglich bei Zuzug oder Wegzug benötigt. Diese Bescheinigung wird von der jeweiligen bis dahin zuständigen Wohngeldbehörde auf Antrag ausgestellt.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Anlagen digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):

  • Verdienstnachweis (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads") oder andere Einkommennachweise (bsp. Rentenbeschied)

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Folgende Anlagen lassen Sie uns bitte nach Antragstellung zukommen:

Wir behalten uns vor, evtl. die folgenden Anlagen von Ihnen nach Antragstellung anzufordern:

 

* Online ausfüllen und von Arbeitgeber*in/Vermieter*in unterzeichnen lassen. Nach Befüllung wird ein PDF mit Unterschriftenfeld ausgegeben, welches Sie:
1. per Mail mit der Bitte um Ausdruck, Unterschrift und Scan an Ihre Arbeitgeber*in senden oder
2. als Ausdruck Ihrer Arbeitgeber*in zur Unterschrift vorlegen und  dann eigenständig einscannen.

Downloads

105.31 DSGVO - Datenschutzgrundverordnung zur Dienstleistung Wohngeld

105.31 Merkblatt Kinderbetreuungskosten Wohngeld

105.31 Verdienstnachweis_Wohngeld

105.31 Angaben zum Wohnraum

105.31 Erklärung_Zusatzeinkünfte

Bearbeitungsdauer

Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Posteingängen, E-Mails, Anträgen und Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt maßgeblich davon ab, wann Sie alle für die Wohngeldberechtigung und -berechnung erforderlichen Angaben und Nachweise bei Ihrer Wohngeldstelle eingereicht haben. In etwa zeitgleich mit der Bescheidzustellung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) die Auszahlung des Wohngeldes grundsätzlich zu Beginn des Monats (i.d.R. am 1. Werktag) auf Ihr Konto.

Internetadressen

Wohngeldrechner | Rechtsstand Januar 2023

Weiterführende Links

Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld (Lastenzuschuss)

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