Wohngeld
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Wohngeld ist eine staatliche Leistung und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) kann hier online gestellt werden.
Beschreibung
| Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an. |
Einen Antrag auf Mietzuschuss können Sie stellen, wenn Sie Mieter*in bzw. Untermieter*in von Wohnraum sind.
Lastenzuschuss kann für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, wenn diese die Immobilie selbst nutzen und die weiteren Voraussetzungen (wie z.B. bestimmte Einkommensgrenzen) erfüllen.
Auch Bewohner*innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes können Wohngeld beantragen.
| Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Erläuterungen Wohngeld |
Für weitere Informationen und Anträge als PDF zum Ausdrucken besuchen Sie bitte die Seite Rathaus Online - Wohngeld
Voraussetzungen
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig
- vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
- der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder
Zu berücksichtigende Miete
- Die zu berücksichtigende Miete wird über Mietobergrenzen geregelt.
- Liegt die zu zahlende Miete unter diesen Höchstbeträgen wird auch nur die zu zahlende Miete berücksichtigt.
- Die Größe der Wohnung ist für die Beantragung eines Zuschusses irrelevant.
- Eine "Negativbescheinigung" wird lediglich bei Zuzug oder Wegzug benötigt. Diese Bescheinigung wird von der jeweiligen bis dahin zuständigen Wohngeldbehörde auf Antrag ausgestellt.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Anlagen digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):
- Verdienstnachweis (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads") oder andere Einkommennachweise (bsp. Rentenbeschied)
___________________________________________________________________________________
Folgende Anlagen lassen Sie uns bitte nach Antragstellung zukommen:
-
Angaben zum Wohnraum (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads")
-
Anlage Zusatzeinkünfte (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads")
Wir behalten uns vor, evtl. die folgenden Anlagen von Ihnen nach Antragstellung anzufordern:
- ggf. Anlage für Selbstständige bzw. Gewerbeteibende
- ggf. Anlage Untervermietung (online ausfüllen und von HauptmieterIn unterzeichnen lassen)*
- ggf. Anlage Haushalte mit mehr als 3 Personen
- ggf. Bescheinigung Fremdmittel (Lastenzuschuss)
- ggf. Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
* Online ausfüllen und von Arbeitgeber*in/Vermieter*in unterzeichnen lassen. Nach Befüllung wird ein PDF mit Unterschriftenfeld ausgegeben, welches Sie:
1. per Mail mit der Bitte um Ausdruck, Unterschrift und Scan an Ihre Arbeitgeber*in senden oder
2. als Ausdruck Ihrer Arbeitgeber*in zur Unterschrift vorlegen und dann eigenständig einscannen.
Downloads
105.31 DSGVO - Datenschutzgrundverordnung zur Dienstleistung Wohngeld
105.31 Merkblatt Kinderbetreuungskosten Wohngeld
105.31 Verdienstnachweis_Wohngeld
105.31 Erklärung_Zusatzeinkünfte
Bearbeitungsdauer
Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Posteingängen, E-Mails, Anträgen und Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt maßgeblich davon ab, wann Sie alle für die Wohngeldberechtigung und -berechnung erforderlichen Angaben und Nachweise bei Ihrer Wohngeldstelle eingereicht haben. In etwa zeitgleich mit der Bescheidzustellung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) die Auszahlung des Wohngeldes grundsätzlich zu Beginn des Monats (i.d.R. am 1. Werktag) auf Ihr Konto.
Internetadressen
Wohngeldrechner | Rechtsstand Januar 2023
Weiterführende Links
Zum Onlineverfahren
Zuständige Abteilung
Verwaltungsgebäude
Hofaue 89
42103 Wuppertal
E-Mail: wohngeld@stadt.wuppertal.de
Wohngeld ist eine staatliche Leistung und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) kann hier online gestellt werden.
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Einen Antrag auf Mietzuschuss können Sie stellen, wenn Sie Mieter*in bzw. Untermieter*in von Wohnraum sind.
Lastenzuschuss kann für Eigentümer*innen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden, wenn diese die Immobilie selbst nutzen und die weiteren Voraussetzungen (wie z.B. bestimmte Einkommensgrenzen) erfüllen.
Auch Bewohner*innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes können Wohngeld beantragen.
| Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Erläuterungen Wohngeld |
Für weitere Informationen und Anträge als PDF zum Ausdrucken besuchen Sie bitte die Seite Rathaus Online - Wohngeld
Bitte halten Sie die folgenden Anlagen digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):
- Verdienstnachweis (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads") oder andere Einkommennachweise (bsp. Rentenbeschied)
___________________________________________________________________________________
Folgende Anlagen lassen Sie uns bitte nach Antragstellung zukommen:
-
Angaben zum Wohnraum (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads")
-
Anlage Zusatzeinkünfte (oder Blanko-Druckformular unter "Downloads")
Wir behalten uns vor, evtl. die folgenden Anlagen von Ihnen nach Antragstellung anzufordern:
- ggf. Anlage für Selbstständige bzw. Gewerbeteibende
- ggf. Anlage Untervermietung (online ausfüllen und von HauptmieterIn unterzeichnen lassen)*
- ggf. Anlage Haushalte mit mehr als 3 Personen
- ggf. Bescheinigung Fremdmittel (Lastenzuschuss)
- ggf. Lastenzuschuss zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und der Bewirtschaftung
* Online ausfüllen und von Arbeitgeber*in/Vermieter*in unterzeichnen lassen. Nach Befüllung wird ein PDF mit Unterschriftenfeld ausgegeben, welches Sie:
1. per Mail mit der Bitte um Ausdruck, Unterschrift und Scan an Ihre Arbeitgeber*in senden oder
2. als Ausdruck Ihrer Arbeitgeber*in zur Unterschrift vorlegen und dann eigenständig einscannen.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig
- vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
- der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder
Zu berücksichtigende Miete
- Die zu berücksichtigende Miete wird über Mietobergrenzen geregelt.
- Liegt die zu zahlende Miete unter diesen Höchstbeträgen wird auch nur die zu zahlende Miete berücksichtigt.
- Die Größe der Wohnung ist für die Beantragung eines Zuschusses irrelevant.
- Eine "Negativbescheinigung" wird lediglich bei Zuzug oder Wegzug benötigt. Diese Bescheinigung wird von der jeweiligen bis dahin zuständigen Wohngeldbehörde auf Antrag ausgestellt.
Aufgrund des aktuell sehr hohen Aufkommens an Posteingängen, E-Mails, Anträgen und Anfragen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nehmen als üblich. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sachstandsanfragen nicht zu einer beschleunigten oder bevorzugten Bearbeitung führen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie daher, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen.
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt maßgeblich davon ab, wann Sie alle für die Wohngeldberechtigung und -berechnung erforderlichen Angaben und Nachweise bei Ihrer Wohngeldstelle eingereicht haben. In etwa zeitgleich mit der Bescheidzustellung erfolgt landesweit einheitlich (zentralisiert) die Auszahlung des Wohngeldes grundsätzlich zu Beginn des Monats (i.d.R. am 1. Werktag) auf Ihr Konto.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/244022/showGemeinsame Infotheke mit 105.43 Wohnberechtigungsschein