OGS/ÜMI Elternbeiträge - Erklärung zum Einkommen - jährlich
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Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Kurzbeschreibung
Die Betreuung Ihres Kindes in einer OGS/ÜMI ist beitragspflichtig. Unabhängig von der Einrichtung bzw. der Betreuung, wird der Elternbeitrag von der Stadt Wuppertal vereinnahmt.
Diese Dienstleistung richtet sich nur an Personen, die bereits ein Schreiben vom Team Schülerservice erhalten haben, mit der Aufforderung die Erklärung zum Einkommen einzureichen. Bitte halten Sie Ihr Kassenzeichen bereit, um dies zu bestätigen.
Rechtsgrundlagen
OGS- und ÜMI-Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Nachweise einfach hochladen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können. Ohne hochladen der benötigten Nachweise ist ein Abschicken des Antrags nicht möglich.
- Einkommensnachweise, wie Gehaltsabrechnung, letzte Steuererklärung, Bescheid über Arbeitslosengeld, Rentenbescheid, Kranken- oder Mutterschaftsgeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.
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Zuständige Abteilung
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206.11 Team Schülerangelegenheiten
-
Verwaltungsgebäude
-
Alexanderstr. 18
-
42103 Wuppertal
E-Mail: ogs@stadt.wuppertal.de
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Die Betreuung Ihres Kindes in einer OGS/ÜMI ist beitragspflichtig. Unabhängig von der Einrichtung bzw. der Betreuung, wird der Elternbeitrag von der Stadt Wuppertal vereinnahmt.
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