Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor eine Fahrlehrererlaubnis beantragt haben und bereits die praktische Prüfung bestanden haben. Der Anwärterschein wird erst ganz am Ende des Prozesses bezahlt. Sie erhalten die Zahlungsaufforderung von Ihrer sachbearbeitenden Person. Bitte nicht vorab überweisen.
Die Bezahlung kann direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen den Anwärterschein postalisch zu.