Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Gebühr erhoben.
Zur Vorlage bei seiner Versicherung kann man im Fundbüro eine Verlustbescheinigung persönlich erwerben. Kosten: 5 Euro
Besitznachweise (Quittungen etc.) nicht erforderlich, jedoch sollten genaue Angaben über den verlorenen Gegenstand gemacht werden können.