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Hundesteuer Abmeldung

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Kurzbeschreibung

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nachdem er veräußert, abgegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist oder bei Wegzug in eine andere Gemeinde unter Angabe des Datums schriftlich oder persönlich beim Ressort Finanzen - Steueramt - abzumelden.

Beschreibung

Hierbei ist ggf. der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Die Steuermarke ist, sofern noch vorhanden, der Abmeldung beizulegen.

Bei einer verpäteten Abmeldung ist ein Nachweis über den Verbleib des Hundes erforderlich (z. B. Bescheinigung des Tierarztes).

Überzahlte Steuerbeträge werden durch die Finanzbuchhaltung erstattet.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Downloads

403.23 DSGVO Steueramt

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Zuständige Abteilung

403 Ressort Finanzen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern



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