Hundesteuer Abmeldung
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Kurzbeschreibung
Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nachdem er veräußert, abgegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist oder bei Wegzug in eine andere Gemeinde unter Angabe des Datums schriftlich oder persönlich beim Ressort Finanzen - Steueramt - abzumelden.
Beschreibung
Hierbei ist ggf. der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Die Steuermarke ist, sofern noch vorhanden, der Abmeldung beizulegen.
Bei einer verpäteten Abmeldung ist ein Nachweis über den Verbleib des Hundes erforderlich (z. B. Bescheinigung des Tierarztes).
Überzahlte Steuerbeträge werden durch die Finanzbuchhaltung erstattet.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
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Zuständige Abteilung
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Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nachdem er veräußert, abgegeben, abhanden gekommen oder verstorben ist oder bei Wegzug in eine andere Gemeinde unter Angabe des Datums schriftlich oder persönlich beim Ressort Finanzen - Steueramt - abzumelden.
Hierbei ist ggf. der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. Die Steuermarke ist, sofern noch vorhanden, der Abmeldung beizulegen.
Bei einer verpäteten Abmeldung ist ein Nachweis über den Verbleib des Hundes erforderlich (z. B. Bescheinigung des Tierarztes).
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