Elternbeiträge - Erklärung zum Einkommen - Neuaufnahme
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Kurzbeschreibung
Für die Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit monatliche Beiträge zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
§ 90 SGB VIII i.V.m. §51 KiBiz sowie der Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten und die Elternbeitragssatzung finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Nachweise einfach hochladen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- bei zwei sorgeberechtigten Personen: Einverständniserklärung mit der Unterschrift beider Elternteile
- Einkommensnachweise, wie Gehaltsabrechnung, letzte Steuererklärung, Bescheid über Arbeitslosengeld, Rentenbescheid, Kranken- oder Mutterschaftsgeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.
Downloads
202.12 Elternbeitragssatzung Stand 01.08.2020
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