Führungszeugnis
Suche
Suche ...
Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Es gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen ab dem 14. Lebensjahr.
Beschreibung
Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zur: Terminvereinbarung
Antragstellung:
- nur persönlich (ab dem 14. Lebensjahr)
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer)
- online (siehe Downloads/Links)
Bearbeitungszeit:
2 - 3 Wochen
5 - 6 Wochen Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben der Behörde/des Arbeitgebers bei einem erweiterten Führungszeugnis (mit Originalunterschrift der Behörde/des Arbeitgebers!!!)
Downloads
003.1 EU DSG-VO Führungszeugnis
003.1 Anleitung Führungszeugnis beantragen
Kosten
Standardgebühr:
13,00 €.
Gebührenbefreiung möglich (Nachweis muss erbracht werden):
- Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
- Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Bezug von BaföG
Zahlungsarten:
- bar
- Kartenzahlung (Ec-Karte)
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
§§ 30 und 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (Belegart N und NE)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O und OE)
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE und OE)
- Europäisches Führungszeugnis
Für private Zwecke:
Das Bundeszentralregister schickt Ihnen das Führungszeugnis nach Hause.
Für eine Behörde:
Das Führungszeugnis wird direkt an die anfordernde Behörde geschickt; die genaue Anschrift der Behörde ist für die Antragstellung erforderlich.
Erweitertes Führungszeugnis:
Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig das Schreiben/die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle (Behörde oder private Organisation) vorgelegt wird.
Europäisches Führungszeugnis:
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. Es werden die Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedsstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen.
Führungszeugnis online beantragen:
nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn
Die Online-Beantragung ist nur mit dem neuen Scheckkartenpersonalausweis möglich, soweit die Onlinefunktion eingeschaltet ist und Sie über die entsprechende Technik verfügen.
Führungszeugnis bei Aufenthalt im Ausland:
nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn
Internetadressen
Zum Onlineverfahren
Zuständige Abteilung
Einwohnermeldeamt
Steinweg 20
42275 Wuppertal
E-Mail: ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt. Es gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen ab dem 14. Lebensjahr.
Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.
Link zur: Terminvereinbarung
Antragstellung:
- nur persönlich (ab dem 14. Lebensjahr)
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer)
- online (siehe Downloads/Links)
Bearbeitungszeit:
2 - 3 Wochen
5 - 6 Wochen Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
- Personalausweis oder Reisepass
- Anforderungsschreiben der Behörde/des Arbeitgebers bei einem erweiterten Führungszeugnis (mit Originalunterschrift der Behörde/des Arbeitgebers!!!)
Rechtsgrundlagen
§§ 30 und 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke (Belegart N und NE)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O und OE)
- erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE und OE)
- Europäisches Führungszeugnis
Für private Zwecke:
Das Bundeszentralregister schickt Ihnen das Führungszeugnis nach Hause.
Für eine Behörde:
Das Führungszeugnis wird direkt an die anfordernde Behörde geschickt; die genaue Anschrift der Behörde ist für die Antragstellung erforderlich.
Erweitertes Führungszeugnis:
Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig das Schreiben/die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle (Behörde oder private Organisation) vorgelegt wird.
Europäisches Führungszeugnis:
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. Es werden die Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedsstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen.
Führungszeugnis online beantragen:
nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn
Die Online-Beantragung ist nur mit dem neuen Scheckkartenpersonalausweis möglich, soweit die Onlinefunktion eingeschaltet ist und Sie über die entsprechende Technik verfügen.
Führungszeugnis bei Aufenthalt im Ausland:
nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn