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Führungszeugnis

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Kurzbeschreibung

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen ab dem 14. Lebensjahr.

Beschreibung

Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.

Link zur: Terminvereinbarung

Alternativ können Sie auch telefonisch einen Termin über das Servicecenter der Stadt Wuppertal unter 0202 563 7575 vereinbaren.

Antragstellung

  • persönlich (ab 14 Jahre)
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können auch die Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) einen Antrag stellen
  • online auf der Seite des Bundesamtes für Justiz (siehe Zum Onlineverfahren)
    Die Online-Beantragung ist nur mit dem neuen Personalausweis möglich, soweit die Onlinefunktion eingeschaltet ist und Sie über die entsprechende Technik verfügen.

Hinweis für Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates:

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates erhalten automatisch nach Beantragung ein sogenanntes "Europäisches Führungszeugnis".
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Eine separate Beantragung oder die Abwahl der Möglichkeit sehen die gesetzlichen Vorschriften nicht vor. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

2 - 3 Wochen
5 - 6 Wochen Europäisches Führungszeugnis

Datenschutz

Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Rechtsgrundlagen

§§ 30 und 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Anforderungsschreiben der Behörde/des Arbeitgebers bei einem erweiterten Führungszeugnis. Sollte dieses nur in digitaler Form vorliegen, muss dieses bei der Vorsprache per E-Mail an die Sachbearbeitung übersandt werden.

Downloads

003.1 EU DSG-VO Führungszeugnis

003.1 Anleitung Führungszeugnis beantragen

Kosten

Standardgebühr:

13,00 €.

Gebührenbefreiung möglich (Nachweis muss erbracht werden):

  • Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Bezug von BaföG

Zahlungsarten:

  • bar
  • Kartenzahlung (Girocard)

Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit mit Girocard

Bearbeitungsdauer

Die Antragsstellung erfolgt sofort bei der Vorsprache.

Die Übersendung der Führungszeugnisse (alle Belegarten) dauert circa 10 bis 14 Tage. Die Bearbeitungszeit erhöht sich beim Bundesamt für Justiz jedoch dann, wenn ein sogenanntes europäisches Führungszeugnis erstellt werden muss. Hier ist mit einer Wartezeit von 6 Wochen zu rechnen. Eine Abwahl dieser Option ist gesetzlich nicht möglich.

Sollte eine sofortige Abholung beim Bundesamt für Justiz gewünscht werden, erhalten Sie den Antrag in Papierform von uns mit. Diesen müssen Sie dann persönlich beim Bundesamt für Justiz in Bonn einreichen und erhalten sofort das Führungszeugnis. Dies gilt nicht bei den europäischen Führungszeugnissen!

Führungszeugnisse (einfach und erweitert), welche für private Zwecke benötigt werden (auch für den Arbeitgeber) werden Ihnen direkt nach Hause geschickt. Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde (einfach und erweitert) werden immer sofort an die Behörde versandt. Dort haben Sie das Recht zur Einsichtnahme. Möchten Sie vorab in das Führungszeugnis einsehen, müssen Sie dies bei der Beantragung mitteilen. Es besteht dann die Möglichkeit das Führungszeugnis beim Amtsgericht Wuppertal zur Einsichtnahme hinterlegen zu lassen. Dies verzögert allerdings die Zustellung bei der anfordernden behördlichen Einrichtung.

Weitere Informationen

Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke (Belegart N und NE)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O und OE)
  • erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE und OE)

Für private Zwecke:

Das Bundeszentralregister schickt Ihnen das Führungszeugnis nach Hause.

Für eine Behörde:

Das Führungszeugnis wird direkt an die anfordernde Behörde geschickt; die genaue Anschrift der Behörde ist für die Antragstellung erforderlich.

Erweitertes Führungszeugnis:

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur beantragt werden, wenn gleichzeitig das Schreiben/die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle (Behörde oder private Organisation) vorgelegt wird.  

Führungszeugnis online beantragen: 
nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn
Die Online-Beantragung ist nur mit dem neuen Scheckkartenpersonalausweis möglich, soweit die Onlinefunktion eingeschaltet ist und Sie über die entsprechende Technik verfügen.

Führungszeugnis bei Aufenthalt im Ausland:
nur beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, 53094 Bonn

Internetadressen

Link zum Bundeszentralregister

Zum Onlineverfahren



Zuständige Abteilung

003.1 Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Steinweg 20
42275 Wuppertal
E-Mail: ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de


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