Bescheinigung alleiniges Sorgerecht – Negativattest
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Beschreibung
Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes.
Rechtsgrundlagen
§ 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Mutter und Vater des minderjährigen Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
Downloads
208 Datenschutzerklärung Jugendamt
Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Bescheinigung.
Verfahrensablauf
Mit der Einreichung Ihres Antrags findet eine Überprüfung im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes des Kindes statt.
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Zuständige Abteilung
Kontakt
E-Mail: beistandschaft@stadt.wuppertal.de
Tel: 0202 563-4391
Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes.
§ 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch
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Mutter und Vater des minderjährigen Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
Mit der Einreichung Ihres Antrags findet eine Überprüfung im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes des Kindes statt.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42006/show