Bescheinigung alleiniges Sorgerecht – Negativattest
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Beschreibung
Ein Negativattest bestätigt der Mutter eindeutig, dass keine Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht für die genannten Kinder abgegeben wurde. Diese Bescheinigung kann beispielsweise für die Schulanmeldung, die Beantragung eines Kinderausweises oder eine Kontoeröffnung notwendig sein. Zuständig für die Ausstellung ist nicht der Geburtsort sondern der Wohnort des Kindes.
Rechtsgrundlagen
§ 58a Sozialgesetzbuch Achtes Buch
Voraussetzungen
Mutter und Vater des minderjährigen Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
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Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Bescheinigung.
Verfahrensablauf
Mit der Einreichung Ihres Antrags findet eine Überprüfung im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes des Kindes statt.
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Zuständige Abteilung
Kontakt
E-Mail: beistandschaft@stadt.wuppertal.de
Tel: 0202 563-4391