Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Serviceportal Wuppertal

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Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

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Kurzbeschreibung

Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird auf Antrag von der Finanzbuchhaltung ausgestellt. 

Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern, z.B. für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge und bescheinigt, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Wuppertal bestehen.

Die Bescheinigung ist nicht für KFZ Angelegenheiten geeignet.
Für diese Bescheinigung wenden Sie sich bitte an den/ die zuständigen Mitarbeiter*in in der Vollstreckung der Finanzbuchhaltung vollstreckung@stadt.wuppertal.de.

 

Beschreibung

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie

  • vorhandene Steuerrückstände,
  • das allgemeine Zahlungsverhalten

Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, dem der/ die Steuerpflichtige diese vorlegt.

Die Bescheinigung wird ausschließlich dem/ der Steuerpflichtigen oder einem/r berechtigten Vertreter*in (z.B. Geschäftsführer*in, Vorstand,... ) übersandt.

Ihre Bescheinigung wird Ihnen über das Serviceportal zugesendet.

 

Falls Sie den Antrag als Firma stellen nutzen Sie bitte den Onlineantrag im Internet der Stadt Wuppertal.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Privatpersonen: BundID mit OnlineAusweisfunktion OnlineAusweisfunktion oder Elster-Zertifikat Elster Zertifikat

Unternehmen: Mein Unternehmenskonto   


Mehr dazu in unseren FAQ

 

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Personalausweises, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Bei Antragstellung für Dritte, auch Ehepartner*in, bitte schriftliche Vollmacht beifügen
  • Ggf. Auszug aus dem Handelsregister

Kosten

Gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal vom 18.12.2023 Tarifstelle B7 fallen Gebühren von zurzeit 16,00 Euro pro Bescheinigung (je Person/ Firma) an.

Falls sie mehrere Kopien benötigen können Sie sich diese mehrfach ausdrucken

Zahlbar sofort mit Antragsstellung im automatischen Bezahlverfahren über den Online-Assistenten.

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten

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Zuständige Abteilung

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