Zahlungserleichterung Kanalanschluss-, Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge

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Kurzbeschreibung

Kanalanschluss, Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge werden durch einen Beitragsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer*in eines Grundstücks ist. Mit dieser Dienstleistung können Sie eine Zahlungserleichterung für einen der genannten Beiträge beantragen.

Beschreibung

Sollte der geforderte Betrag nicht in einer Summe gezahlt werden können, besteht die Möglichkeit der Stundung oder Ratenzahlung. Der Antrag ist schriftlich bei der Finanzbuchhaltung zu stellen. Dem Antrag sind ggf. Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschulders / der Beitragschuldnerin beizufügen. Weitere Informationen finden sie unter Details. Sollen Steuern oder Grundabgaben gestundet werden, entscheidet hierüber das Steueramt.

Kanalanschlussbeitrag: 
Die Zahlungserleichterung kann in Form einer monatlichen Ratenzahlung oder einer zeitlichen Stundung erfolgen. Gestundete Abgaben müssen nach den gesetzlichen Vorschriften mit 0,5 % monatlich verzinst werden. Beachten sie bitte: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss zur Vermeidung der Säumnis innerhalb der Zahlungsfrist gestellt werden. 

Straßenbaubeitrag: 
Die Zahlungserleichterung kann in Form einer monatlichen Ratenzahlung, einer zeitlichen Stundung oder in Jahreszahlungen erfolgen. Im Falle einer Jahresstundung sollen höchstens zwanzig Jahre eingeräumt werden. 
Der gestundete Betrag ist nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes § 8a Abs. 6 Satz 2, jährlich mit 2 %-Punkten über den zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch mit 1 % zu verzinsen. Beachten sie bitte: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss zur Vermeidung der Säumnis innerhalb der Zahlungsfrist gestellt werden.  

Erschließungsbeitrag:
Die Zahlungserleichterung kann in Form einer monatlichen Ratenzahlung, einer zeitlichen Stundung oder in Form einer jährlichen Rentenzahlung erfolgen. Im Falle einer Verrentung ist die Rentenschuld in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten. Der gestundete oder verrentete Betrag ist mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen. 

Beachten sie bitte: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss zur Vermeidung der Säumnis innerhalb der Zahlungsfrist gestellt werden. 

Rechtsgrundlagen

Straßenbaubeiträge
§ 8a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Wuppertal.

Erschließungsbeiträge
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Wuppertal.

Kanalanschlussbeiträge
§ 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Abgabensatzung der Stadt Wuppertal.

Unterlagen

Folgende Nachweise können im Prozess hochgeladen werden:

  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen (Arbeitnehmer)
  • ggf. Wohngeldbescheid
  • Renten-, sowie der Grundsicherungsbescheid (Rentner/in)
  • Leistungsbescheid der Arbeitsagentur/des zuständigen Jobcenters/des Sozialamtes (nicht berufstätigen Personen)
  • ggf. weitere Ratenzahlungsverpflichtungen (bsp. Kreditrückzahlung usw.)
  • ggf. weitere Unterlagen

Folgende Angaben können im Prozess angegeben werden:

  • Miete/Tilgung
  • Nebenkosten
  • Versicherungen
  • ggf. sonstge monatliche Verpflichtungen
  • ggf. weitere Unterlagen

 

Weitere Informationen

Straßenbaubeitrag FAQ

Kanalanschlussbeitrag FAQ 

Erschließungsbeitrag FAQ

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Zuständige Abteilung

403 Ressort Finanzen
Rathaus Barmen
Johannes Rau Platz 1
42275 Wuppertal

403.32 Debitorenbuchhaltung



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