Zur Erstellung einer NRW weiten Jagdstrecken-Statistik sind alle Jagdausübungsberechtigen verpflichtet, quartalsweise Ihre Schwarzwild-Jagdstrecken zu melden.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Bitte nehmen Sie eine chronologische Eintragung vor. Das Online-Formular sieht eine Eintragungsmöglichkeit für maximal 4 Quartale vor.