Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
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Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Kurzbeschreibung
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist/gestohlen wurde, können Sie hier online eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Fahrzeughaltende und antragstellende Person müssen identisch sein. Der Online-Antrag kann nur von Privatpersonen genutzt werden.
| Wichtige Hinweise vorab:
|
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können.
- Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Vorderseite)
- Gültige Hauptuntersuchung
- bei Verlust: unterschriebene Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person (bitte vor Bearbeitung des Antrags einscannen)
- bei Diebstahl: Diebstahlmeldung der Polizei
- bei finanzierten Fahrzeugen: Bescheinigung der finanzierenden Bank, dass eine neue ZB Teil I (ZB I) ausgestellt werden darf
Bitte halten Sie die folgenden Angaben bereit, um Sie im Prozess eingeben zu können:
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugidentnummer
- Gültigkeit der Hauptuntersuchung
Downloads
Fristen
Nach Prüfung aller Unterlagen senden wir Ihnen die Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I auf dem Postweg zu.
Kosten
Die Gebühr der ZB Teil I beträgt inkl. Versand 25,45 Euro (Verlust*) bzw. 12,65 Euro (Diebstahl). Die Gebühr kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden.
* In der Gebühr sind bereits die Kosten für die Verlusterklärung von 12,80 Euro enthalten.
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- Paypal
- giropay
Hinweise und Besonderheiten
- Fahrzeughalter/in und antragstellende Person müssen identisch sein
- Bitte beachten Sie, das eine Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I nur dann online beantragt werden kann, wenn die verlorene/gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I bereits nach dem 01.10.2005 ausgestellt worden ist.
- Sollten Sie keine gültige HU Plakette von der technischen Prüforganisation erhalten haben, nehmen Sie nach Aushändigung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bitte Kontakt mit dieser auf um eine neue HU Plakette zu erhalten. Das Straßenverkehrsamt versendet die HU Plakette nicht mit.
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren gegangen ist/gestohlen wurde, können Sie hier online eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Fahrzeughaltende und antragstellende Person müssen identisch sein. Der Online-Antrag kann nur von Privatpersonen genutzt werden.
| Wichtige Hinweise vorab:
|
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Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können.
- Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Vorderseite)
- Gültige Hauptuntersuchung
- bei Verlust: unterschriebene Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person (bitte vor Bearbeitung des Antrags einscannen)
- bei Diebstahl: Diebstahlmeldung der Polizei
- bei finanzierten Fahrzeugen: Bescheinigung der finanzierenden Bank, dass eine neue ZB Teil I (ZB I) ausgestellt werden darf
Bitte halten Sie die folgenden Angaben bereit, um Sie im Prozess eingeben zu können:
- Amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugidentnummer
- Gültigkeit der Hauptuntersuchung
Nach Prüfung aller Unterlagen senden wir Ihnen die Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I auf dem Postweg zu.
- Fahrzeughalter/in und antragstellende Person müssen identisch sein
- Bitte beachten Sie, das eine Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I nur dann online beantragt werden kann, wenn die verlorene/gestohlene Zulassungsbescheinigung Teil I bereits nach dem 01.10.2005 ausgestellt worden ist.
- Sollten Sie keine gültige HU Plakette von der technischen Prüforganisation erhalten haben, nehmen Sie nach Aushändigung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bitte Kontakt mit dieser auf um eine neue HU Plakette zu erhalten. Das Straßenverkehrsamt versendet die HU Plakette nicht mit.