Bezahlverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Sprengstoffschein (Schritt 2. nach positiver Rückmeldung) - Serviceportal Wuppertal

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Bezahlverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Sprengstoffschein (Schritt 2. nach positiver Rückmeldung)

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Beschreibung

Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor eine positive Rückmeldung für einen der folgenden Anträge erhalten haben:

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe oder
  • die Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

(siehe Link "Verwandte Dienstleistungen")

Von Ihrer sachbearbeitenden Person haben Sie dann eine Nachricht erhalten, dass noch eine Gebühr zu begleichen ist. In dieser Nachricht wird der Betrag inkl. aller Gebühren genannt, der für den Antrag fällig wird.

Die Bezahlung kann direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, können wir Ihren Antrag bearbeiten.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Downloads

302.15 DSG-VO Sprengstoffschein und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kosten

Die Kosten wurden Ihnen individuell von Ihrer sachbearbeitenden Person in einer Nachricht mitgeteilt.

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay

Verwandte Dienstleistungen

Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe

Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

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Zuständige Abteilung

302.15 Allg. Gefahrenabwehr/öffentliche Bestattungen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de


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