Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor eine positive Rückmeldung für einen der folgenden Anträge erhalten haben:
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für explosionsgefährliche Stoffe oder
- die Erteilung / Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
(siehe Link "Verwandte Dienstleistungen")
Von Ihrer sachbearbeitenden Person haben Sie dann eine Nachricht erhalten, dass noch eine Gebühr zu begleichen ist. In dieser Nachricht wird der Betrag inkl. aller Gebühren genannt, der für den Antrag fällig wird.
Die Bezahlung kann direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, können wir Ihren Antrag bearbeiten.