Zahlungserleichterung für Forderungen des Jobcenters - Serviceportal Wuppertal

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Zahlungserleichterung für Forderungen des Jobcenters

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Kurzbeschreibung

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal ist auch für den Forderungseinzug des Jobcenters Wuppertal zuständig. Über dieses Portal können nur Privatpersonen einen Antrag auf Zahlungserleichterung stellen.

Beschreibung

Lässt die finanzielle Situation der zahlungspflichtigen Person die Rückzahlung (beispielsweise zuviel erhaltener Leistungen oder andere Rückforderungen) in einer Summe nicht zu, so können Ratenzahlungen vereinbart werden.

Sie haben Fragen? Finden Sie hier unter Kontakt die für Sie zuständige sachbearbeitende Person.

Rechtsgrundlagen

  • Nach § 27 KomHVO NRW dürfen Ansprüche ganz oder teilweise gestundet werden, wenn ihre Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.
  • Die Entscheidung über Anträge auf Zahlungserleichterungen ist von den aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig.
  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für eine sachgerechte Entscheidung Ihres Antrages erforderlich. Die vollständige Beantwortung der erbetenen Auskünfte liegt in Ihrem Interesse.

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

  • Sie dürfen kein Leistungsempfänger des Jobcenters in Wuppertal sein
  • Das Jobcenter Wuppertal erhebt bzw. hat gegen Sie Forderungen erhoben, die noch zu begleichen sind

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen (Arbeitnehmer)
  • ggf. Wohngeldbescheid
  • Renten-, sowie der Grundsicherungsbescheid (Rentner/in)
  • Leistungsbescheid der Arbeitsagentur/des zuständigen Jobcenters/des Sozialamtes (nicht berufstätigen Personen)
  • ggf. weitere Ratenzahlungsverpflichtungen (bsp. Kreditrückzahlung usw.)


Bitte halten Sie die folgenden Angaben bereit, um sie im Prozess eingeben zu können.

  • Miete/Tilgung
  • Nebenkosten
  • Versicherungen
  • ggf. sonstge monatliche Verpflichtungen

 

Downloads

403.3 DSGVO Finanzbuchhaltung

Fristen

Einreichung der Unterlagen 3 Wochen nach Erhalt des Fragebogens wirtschaftliche Verhältnisse.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Bearbeitungsdauer

Je nach Arbeitsaufkommen bis zu 14 Tage

Hinweise und Besonderheiten

Laufende Leistungen durch das Jobcenter Wuppertal AöR:
Wenn Sie laufende Leistungen durch das Jobcenter Wuppertal AöR beziehen, kontaktieren Sie bitte vor der Befüllung dieses Formulars Ihre*n zuständige*n Sachbearbeiter*in und klären Sie dort die Aufrechnung Ihrer Leistungen. 

Bitte informieren Sie gleichzeitig die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal über Ihre Abstimmungen mit dem Jobcenter über dieses Formular um Mahnverfahren für die Zeit der Abstimmung zu vermeiden.

Verfahrensablauf

  1. Der Antrag auf Zahlungserleichterung wird von ihnen über das Serviceportal, inkl. aller Nachweise digital eingereicht.
  2. Bearbeitung der Ratezahlung durch eine sachbearbeitende Person
  3. Negative Rückmeldung bzw. positive Rückmeldung inkl. Genehmigung als PDF über den Postkorb des Serviceportals

Zum Onlineverfahren

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Zuständige Abteilung

403 Ressort Finanzen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

403.32 Debitorenbuchhaltung



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