Kanalanschlussbeiträge Bescheinigung - Serviceportal Wuppertal

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Kanalanschlussbeiträge Bescheinigung

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Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.

Kurzbeschreibung

Mit dieser Dienstleistung kann Auskunft über die Belastung eines Grundstücks mit Kanalanschlussbeiträgen beantragt werden. Eine telefonische Auskunft über die Belastung mit Beiträgen ist kostenlos. Die Bestellung und Ausstellung einer Bescheinigung über dieses Portal (z.B. zur Vorlage bei Kreditinstituten oder Notaren) ist gebührenpflichtig. 

Beschreibung

Wer ein Grundstück erwerben möchte oder ein Grundstück veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschliessungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschliessung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschliessungsbeitrag, der Straßenbaubeitrag und der Kanalanschlussbeitrag. Mit dieser Dienstleistung können Sie Kanalanschlussbeiträge bescheinigen lassen.

Diese werden für ein Grundstück nach Einheitssätzen je Quadratmeter Grundstücks- und Geschossfläche erhoben. Die Flächen lassen sich oft erst nur durch weitere Ermittlungen feststellen, sodass auch hier nur eine grundsätzliche Aussage getroffen werden kann, ob ein Beitrag noch anfällt oder nicht.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Privatpersonen:  BundID

Unternehmen: Mein Unternehmenskonto   


Mehr dazu in unseren FAQ

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Informationen bereit, um sie im Prozess angeben zu können:

  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
  • Lageplan (falls vorhanden)

Kosten

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist eine Gebühr von 23,00 Euro pro Grundstück fällig.

Die Bezahlung erfolgt direkt im Zuge der Antragstellung.

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • Paypal

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. zwei Wochen.

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Zuständige Abteilung

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