Fahrerkarte Defektmeldung (gewerblicher Personen- und Güterverkehr) - Serviceportal Wuppertal

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Fahrerkarte Defektmeldung (gewerblicher Personen- und Güterverkehr)

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Kurzbeschreibung

Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des/r Fahrers*in abgedruckt, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf einem Chip aufgezeichnet. Sollte die Fahrerkarte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, muss Sie zum Kraftfahrt-Bundesamt eingeschickt und dort geprüft werden. 

Beschreibung

Die weiteren Maßnahmen hängen von dem Ergebnis der Prüfung ab und werden individuell abgestimmt.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können hier online beantragt werden. Für Anträge in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Diese Dienstleistung ist nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal.
  2. Senden Sie uns die defekte Fahrerkarte per Post zu.
  3. Über den Postkorb des Serviceportals erhalten Sie weitere Informationen zur Prüfung Ihrer Fahrerkarte und dem weiteren Vorgehen.

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können (pro Datei maximal 5MB)

  • Deutscher Kartenführerschein (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
  • Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)
  • Informationen zur Fehlfunktion (Fehlercode)
  • Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)
  • Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)

*bzw. Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum

 

Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Unterlagen die sie hochladen ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf ist.
Die Unterlagen können durch die Sachbearbeitung nicht alle einzeln nachbearbeitet werden und sollten daher in einer optimalen Qualität vorliegen.

 

Muster eines Passfotos

 

Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)

entspricht etwa einer Größe von 3,5 x 4,5 cm.

Das Passbild darf nicht älter als 6 Monate sein und und muss in der richtigen Ausrichtung übermittelt werden
(z.B. keine Bilder, die auf dem Kopf stehen). Sollten Sie das Bild abfotografieren, schneiden Sie es bitte digital so zu, dass kein Hintergrund,
Schatten oder Rand mehr zu sehen ist (Tisch o.ä.). Das Bild wird so in den neuen Führerschein eingefügt, wie Sie es senden.

Für genauere Informationen zu den Eigenschaften biometrischer Passbilder, finden Sie hier ein PDF mit der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

 

 

Muster einer Unterschrift

 

 

Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf einem weißen Papier ohne Schatten, Linien oder Kästchen gemacht werden muss.
Verwenden Sie wenn möglich einen schwarzen Filzstift oder Feinliner mittlerer Stärke und achten Sie auf einen guten Kontrast der Unterschrift.
Die Unterschrift kann nur verarbeitet werden, wenn Sie in der korrekten Ausrichtung gesendet wird (Das Bild darf nicht gedreht sein).

 

Downloads

405.2 DSGVO Führerscheinstelle

Kosten

Bitte beachten Sie, dass eine Reklamation nur innerhalb der ersten 2 Gültigkeitsjahre möglich ist. Danach übernimmt das Kraftfahrtbundesamt keine Gewährleistung mehr und Sie müssen die Kosten für eine Neuausstellung tragen. Innerhalb der Gewährleistung wird die Karte überprüft und die Kostenübernahme geklärt. In beiden Fällen muss die Fahrerkarte zunächst von Ihnen postalisch eingeschickt werden.

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