Fahrerkarte gewerblicher Personen- und Güterverkehr
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Kurzbeschreibung
Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des/r Fahrers*in abgedruckt, die zu seiner/ihrer Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf einem Chip aufgezeichnet.
Innerhalb dieser Dienstleistung können Sie folgende Anliegen online beantragen:
- Erstbeantragung
- Folgebeantragung
- Diebstahl
- Verlust
Ein Onlineantrag kann nur mit einem EU-Kartenführerschein erfolgen. Sie besitzen noch einen alten, nationalen Führerschein in Papierform? Dann muss erst ein Umtausch in einen Kartenführerschein erfolgen. Bitte buchen Sie hier einen Termin oder stellen Sie hier den Online Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein stellen (siehe auch "Verwandte Dienstleistungen").
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Beschreibung
Wer ein Kraftfahrzeug führen will, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, benötigt eine Fahrerkarte. Sie wird bei der Führerscheinstelle beantragt und vom Kraftfahrt-Bundesamt hergestellt. Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/BUS) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer*innen eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert. Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können hier online beantragt werden. Für Anträge in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können (pro Datei maximal 5MB)
- Deutscher Kartenführerschein (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
- Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
- ggf. Diebstahlmeldung der Polizei
- ggf. Verlusterklärung bei Verlust
- Biometrisches Passbild*
- Unterschrift**
*bzw. Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
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| Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Unterlagen die sie hochladen ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf ist. |
| *Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)entspricht etwa einer Größe von 3,5 x 4,5 cm. Das Passbild darf nicht älter als 6 Monate sein und und muss in der richtigen Ausrichtung übermittelt werden Für genauere Informationen zu den Eigenschaften biometrischer Passbilder, finden Sie hier ein PDF mit der |
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| **Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf einem weißen Papier ohne Schatten, Linien oder Kästchen gemacht werden muss. |
Downloads
405.2 DSGVO Führerscheinstelle
Fristen
- Eine neue Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage, frühstens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerkarte beantragt werden.
- Die Gültigkeit (5 Jahre) der neuen Fahrerkarte schließt sich direkt an die Gültigkeit der bisherigen Fahrerkarte an.
- Da jeder Fahrer nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein darf, kann die Aushändigung der neuen Fahrerkarte erst zum Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Fahrerkarte erfolgen.
Kosten
- bei Erst-, Folgebeantragung oder Diebstahl 44,00 Euro
- bei Verlust 56,80 Euro
Zahlungsweisen
- Paypal
- Kreditkarten
- giropay
Hinweise und Besonderheiten
Folgekarte
- Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage lang im Fahrzeug mitzuführen.
Diebstahl
- Bei Diebstahl der Fahrerkarte, muss eine neue Fahrerkarte unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden. Für die Zeit, in der keine Fahrerkarte vorliegt, sind entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.
-
Aus der Diebstahlmeldung der Polizei muss ein konkreter Diebstahl hervorgehen. Wenn in der polizeilichen Meldung eine Fundunterschlagung oder ein Verlust verzeichnet ist, kann das seitens der Behörde nicht als Diebstahl anerkannt werden und ist mit anderen Kosten verbunden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Behörde und reichen Sie diesen kostenpflichtigen Antrag nicht ein.
Verlust
- Bei Verlust der Fahrerkarte muss eine Verlusterklärung unterschrieben mit hochgeladen werden.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag über dieses Portal.
- Innerhalb des Antrags werden Sie gebeten die entsprechende Gebühr zu bezahlen.
- Wir bearbeiten Ihren Antrag und Sie erhalten die Fahrerkarte direkt von der Druckerei zugeschickt
Weiterführende Links
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS)
Verwandte Dienstleistungen
Fahrerkarte Defektmeldung (gewerblicher Personen- und Güterverkehr)
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de
Kontakt
Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des/r Fahrers*in abgedruckt, die zu seiner/ihrer Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf einem Chip aufgezeichnet.
Innerhalb dieser Dienstleistung können Sie folgende Anliegen online beantragen:
- Erstbeantragung
- Folgebeantragung
- Diebstahl
- Verlust
Ein Onlineantrag kann nur mit einem EU-Kartenführerschein erfolgen. Sie besitzen noch einen alten, nationalen Führerschein in Papierform? Dann muss erst ein Umtausch in einen Kartenführerschein erfolgen. Bitte buchen Sie hier einen Termin oder stellen Sie hier den Online Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein stellen (siehe auch "Verwandte Dienstleistungen").
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Wer ein Kraftfahrzeug führen will, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, benötigt eine Fahrerkarte. Sie wird bei der Führerscheinstelle beantragt und vom Kraftfahrt-Bundesamt hergestellt. Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/BUS) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer*innen eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert. Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können hier online beantragt werden. Für Anträge in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
§§ 4, 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können (pro Datei maximal 5MB)
- Deutscher Kartenführerschein (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
- Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
- ggf. Diebstahlmeldung der Polizei
- ggf. Verlusterklärung bei Verlust
- Biometrisches Passbild*
- Unterschrift**
*bzw. Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
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| Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Unterlagen die sie hochladen ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf ist. |
| *Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)entspricht etwa einer Größe von 3,5 x 4,5 cm. Das Passbild darf nicht älter als 6 Monate sein und und muss in der richtigen Ausrichtung übermittelt werden Für genauere Informationen zu den Eigenschaften biometrischer Passbilder, finden Sie hier ein PDF mit der |
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| **Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf einem weißen Papier ohne Schatten, Linien oder Kästchen gemacht werden muss. |
- Sie stellen einen Antrag über dieses Portal.
- Innerhalb des Antrags werden Sie gebeten die entsprechende Gebühr zu bezahlen.
- Wir bearbeiten Ihren Antrag und Sie erhalten die Fahrerkarte direkt von der Druckerei zugeschickt
- Eine neue Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage, frühstens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerkarte beantragt werden.
- Die Gültigkeit (5 Jahre) der neuen Fahrerkarte schließt sich direkt an die Gültigkeit der bisherigen Fahrerkarte an.
- Da jeder Fahrer nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein darf, kann die Aushändigung der neuen Fahrerkarte erst zum Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Fahrerkarte erfolgen.
Folgekarte
- Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage lang im Fahrzeug mitzuführen.
Diebstahl
- Bei Diebstahl der Fahrerkarte, muss eine neue Fahrerkarte unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden. Für die Zeit, in der keine Fahrerkarte vorliegt, sind entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.
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Aus der Diebstahlmeldung der Polizei muss ein konkreter Diebstahl hervorgehen. Wenn in der polizeilichen Meldung eine Fundunterschlagung oder ein Verlust verzeichnet ist, kann das seitens der Behörde nicht als Diebstahl anerkannt werden und ist mit anderen Kosten verbunden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Behörde und reichen Sie diesen kostenpflichtigen Antrag nicht ein.
Verlust
- Bei Verlust der Fahrerkarte muss eine Verlusterklärung unterschrieben mit hochgeladen werden.