Fahrerkarte gewerblicher Personen- und Güterverkehr

Suche

Zum Onlineverfahren

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Kurzbeschreibung

Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des/r Fahrers*in abgedruckt, die zu seiner/ihrer Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf einem Chip aufgezeichnet.

Innerhalb dieser Dienstleistung können Sie folgende Anliegen online beantragen:

  • Erstbeantragung
  • Folgebeantragung
  • Diebstahl
  • Verlust

Ein Onlineantrag kann nur mit einem EU-Kartenführerschein erfolgen. Sie besitzen noch einen alten, nationalen Führerschein in Papierform? Dann muss erst ein Umtausch in einen Kartenführerschein erfolgen. Bitte buchen Sie hier einen Termin.

Sie können online einen Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein stellen (siehe "Verwandte Dienstleistungen"). Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.

Beschreibung

Wer ein Kraftfahrzeug führen will, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist, benötigt eine Fahrerkarte. Sie wird bei der Führerscheinstelle beantragt und vom Kraftfahrt-Bundesamt hergestellt. Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/BUS) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen Kraftfahrer*innen eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert. Fahrerkarten können bei den Fahrerlaubnisbehörden des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können hier online beantragt werden. Für Anträge in Papierform ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 5 Fahrpersonalverordnung (FPersV)

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können (pro Datei maximal 5MB)

  • Deutscher Kartenführerschein (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
  • Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite, einzelne Dateien)*
  • ggf. Diebstahlmeldung der Polizei
  • ggf. Eidestattliche Versicherung bei Verlust

Bitte per Post versenden! 

Bitte halten Sie Ihr biometrisches Passbild bereit.
Sie erhalten nach Antragstellung und erfolgreicher Bezahlung eine Mustertafel zum Download.
Die Mustertafel muss ausgedruckt und an die Führerscheinstelle versandt werden.

(Abbildung des Download-Buttons)

 

* bzw. Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum

Downloads

405.2 DSGVO - Führerscheinstelle

Fristen

  • Eine neue Fahrerkarte muss spätestens 15 Werktage, frühstens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerkarte beantragt werden.
  • Die Gültigkeit (5 Jahre) der neuen Fahrerkarte schließt sich direkt an die Gültigkeit der bisherigen Fahrerkarte an.
  • Da jeder Fahrer nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein darf, kann die Aushändigung der neuen Fahrerkarte erst zum Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Fahrerkarte erfolgen.

Kosten

  • bei Erst-, Folgebeantragung oder Diebstahl 44,00 Euro
  • bei Verlust 56,80 Euro (aufgrund der Eidesstattlichen Versicherung)

Zahlungsweisen

  • Paypal
  • Kreditkarten
  • giropay
  • paydirekt

Hinweise und Besonderheiten

Folgekarte

  • Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage lang im Fahrzeug mitzuführen.

Diebstahl

  • Bei Diebstahl der Fahrerkarte, muss eine neue Fahrerkarte unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden. Für die Zeit, in der keine Fahrerkarte vorliegt, sind entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.
  • Aus der Diebstahlmeldung der Polizei muss ein konkreter Diebstahl hervorgehen. Wenn in der polizeilichen Meldung eine Fundunterschlagung oder ein Verlust verzeichnet ist, kann das seitens der Behörde nicht als Diebstahl anerkannt werden und ist mit anderen Kosten verbunden. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Behörde und reichen Sie diesen kostenpflichtigen Antrag nicht ein.

Verlust

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal. Innerhalb des Antrags werden Sie gebeten die entsprechende Gebühr zu bezahlen.
  2. Senden Sie uns die Mustertafel mit biometischem Passbild und Ihrer Unterschrift zu.
  3. Wir bearbeiten Ihren Antrag und Sie erhalten die Fahrerkarte direkt von der Druckerei zugeschickt

Weiterführende Links

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS)

Verwandte Dienstleistungen

Umtausch in EU-Kartenführerschein

Zum Onlineverfahren

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.



Zuständige Abteilung

405.22 Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen
Verwaltungsgebäude
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal


Suchtext