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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

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Kurzbeschreibung

Sie nutzen Ihren LKW- beziehungsweise Bus-Führerschein für berufliche / gewerbliche Zwecke, dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist ein Nachweis über den Erwerb der Grundqualifikation, den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation oder über den Abschluss einer Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und ersetzt bei Anträgen seit dem 23.05.2021 den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein.

Der FQN wird im Kartenformat ähnlich dem Führerschein ausgestellt.

Diese Dienstleistung ist nur für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person
  • Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist
  • Biometrisches Passbild * 
  • Unterschrift ** 
  • Qualifizierungsnachweise, sofern die Nachweise nicht in digitaler Form über das Berufskraftfahrerqualifikationsregister abrufbar sind
    (entweder IHK-Prüfungszeugnis oder fünf Modulbescheinigungen)
  • Bisheriger FQN (bei einer Verlängerung oder Erweiterung)

 

Bitte bedenken Sie, dass die Qualität der Unterlagen die sie hochladen ausschlaggebend für einen reibungslosen Ablauf ist.
Die Unterlagen können durch die Sachbearbeitung nicht alle einzeln nachbearbeitet werden und sollten daher in einer optimalen Qualität vorliegen.

 

Muster eines Passfotos

 

*Biometrisches Passbild ohne Rand, Zielgröße 413 x 532 Pixel (im JPEG-Format)

entspricht etwa einer Größe von 3,5 x 4,5 cm.

Das Passbild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss in der richtigen Ausrichtung übermittelt werden
(z.B. keine Bilder, die auf dem Kopf stehen). Sollten Sie das Bild abfotografieren, schneiden Sie es bitte digital so zu,dass kein Hintergrund,
Schatten oder Rand mehr zu sehen ist (Tisch o.ä.). Das Bild wird so in den neuen Führerschein eingefügt, wie Sie es senden.

Für genauere Informationen zu den Eigenschaften biometrischer Passbilder, finden Sie hier ein PDF mit der
Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

 

 

Muster einer Unterschrift

 

 

**Unterschrift mit schwarzen Stift auf weißem Papier, Zielgröße 677 x 151 Pixel (im JPEG Format)

Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift auf einem weißen Papier ohne Schatten, Linien oder Kästchen gemacht werden muss.
Verwenden Sie wenn möglich einen schwarzen Filzstift oder Feinliner mittlerer Stärke und achten Sie auf einen guten Kontrast der Unterschrift.
Die Unterschrift kann nur verarbeitet werden, wenn Sie in der korrekten Ausrichtung gesendet wird (Das Bild darf nicht gedreht sein).

 

Downloads

405.2 DSGVO Führerscheinstelle

Kosten

Es werden folgende Gebühren fällig, die direkt im Online-Antrag gezahlt werden:

  • 32,50€
  • 37,90€ für einen Expressantrag

Zahlungsweisen

  • Kreditkarten
  • Paypal
  • giropay

Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass bei Auswahl einer Expressbestellung oder bei Erweiterung des FQN, dieser im Straßenverkehrsamt abgeholt werden muss und nicht per Direktversand zugestellt wird.

Verfahrensablauf

FQN

Bei einer Erstausstellung und Verlängerung wird der FQN nach Antrageingang und Bearbeitung bestellt und Ihnen per Direktversand nach Hause versendet.

 

Erweiterung & Express

Nachdem Sie den Antrag online gestellt und bezahlt haben, wird für Sie ein neuer FQN bei der Bundesdruckerei bestellt.

Dieser wird an die Fahrerlaubnisbehörde versendet und kann anschließend von Ihnen bei persönlicher Vorsprache unter Vorlage des alten FQN mit einem vereinbarten Termin abgeholt werden.

Hierfür erhalten Sie nach dem Eintreffen des FQN bei der Behörde eine E-Mail oder SMS mit weiteren Informationen.

Rechtsbehelf

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Zum Onlineverfahren

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Zuständige Abteilung



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