Reitkennzeichen/Reitplakette - Serviceportal Wuppertal

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Reitkennzeichen/Reitplakette

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Kurzbeschreibung

Für das Reiten in der freien Landschaft und auf Reitwegen im Wald ist der Erwerb eines Reitkennzeichens erforderlich.

Beschreibung

Die Reitkennzeichen sind nur mit einer Jahresplakette gültig und müssen am Pferd beidseitig und gut sichtbar angebracht werden. Reitplaketten und -kennzeichen können Sie hier erwerben, wenn Ihr Wohnsitz in Wuppertal ist. Der Standort des Pferdes ist nicht ausschlaggebend.

Reitplakette (2019)         Reitkennzeichen mit Plakette

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Aktuell kann der Antrag nur von Privatpersonen genutzt werden. 

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • SEPA-Mandat Reitkennzeichen (falls gewünscht, rechts oben unter "Zum Onlinevefahren")

Downloads

106.01_EU_DS-GVO_Reitkennzeichen.pdf

Information zum richtigen Verhalten beim Reiten in der Landschaft

Kosten

  • Erstanmeldung (inkl. Kennzeichen) 38,70 Euro *
  • Folgeplakette 30,40 Euro*
  • Ersatzkennzeichen bei Verlust 13,30 Euro*
  • Ersatzplakette bei Verlust 5,40 Euro*

Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars.
* zzgl. Porto 

Teilnahme am jährlichen automatischen Versand (SEPA)

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit am jährlichen automatischen Versand teilzunehmen. Innerhalb dieses Formulars können Sie dazu ein SEPA-Mandat hochladen. Der Jahresbeitrag wird nach ca. 2-4 Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides mit der jährlichen Reitplakette und ggfs. dem Reitkennzeichen von Ihrem Konto abgebucht. Dazu werden Ihre Daten in einer elektronisch geführten Reiterdatei beim Ressort Umweltschutz verarbeitet und nicht weitergegeben. "SEPA-Mandat Reitplaketten" (Rechts oben unter "Zum Onlinevefahren")

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten
  • giropay
  • Paypal

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie, dass Ihr erworbenes Reitkennzeichen auf Ihren Namen registriert ist. Sofern Sie irgendwann einmal das Reiten einstellen und somit keine Verwendung mehr für das Reitkennzeichen haben, geben Sie dieses Kennzeichen bitte nur dann an Dritte weiter, wenn Sie der Unteren Naturschutzbehörde den Besitzerwechsel gemeldet haben. Ansonsten werden ordnungsrechtliche Verstöße Ihnen angelastet.

Verfahrensablauf

Bei Bestellung über dieses Serviceportal erhalten Sie die Plaketten/Kennzeichen ausschließlich per Post.

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