Ein Reitkennzeichen hat nur Gültigkeit, wenn es mit den jeweis geltenden Jahresplaketten versehen ist.
Einen Ertsauftrag für die Erteilung eines Reitkennzeichens erfolgt über den Antrag "Antrag auf Zustellung von Reitkennzeichen (Privat)" welcher unten unter "Verwandte Dienstleistungen" verlinkt ist.
Für die Plaketten künftiger Folgejahre bieten wir Ihnen die Möglichkeit am jährlichen automatischen Versand teilzunehmen. Dazu muss uns ein unterzeichnetes SEPA-Mandat vorliegen.