Diese Dienstleistung ist nur relevant, wenn Sie zuvor einen Antrag auf Antrag Jagdpachtfähigkeitsbescheinigung haben und diesem zugestimmt wurde. Von Ihrer sachbearbeitenden Person haben Sie dann eine Nachricht erhalten, dass entsprechende Informationen vorliegen.
Die Bezahlung kann direkt innerhalb dieses Formulars erfolgen. Sobald die Bezahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie über den Postkorb des Serviceportals die angefragten Informationen.