Unabhängig von der lückenlosen Dokumentation sind Sie verpflichtet, jede Veränderung das Tier betreffend (Kauf, Verkauf, Umzug, Nachzucht, Verenden etc.) bei der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Bitte nutzen Sie hierfür die Dienstleistung "Meldung eines meldepflichtigen Tieres" (siehe unten).
Wenn Sie die Identität Ihres Tieres durch eine Fotodokumentation nachweisen müssen (z. B. Schildkröten), können Sie die Dienstleistung "Fotodokumentation meldepflichtiger Tiere" (siehe unten) nutzen.