Inklusionshilfe in Schulen
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Beschreibung
Haben Sie oder die Lehrer den Eindruck, dass Ihr Kind aufgrund einer wesentlichen Behinderung den Schulalltag nicht bewältigen kann? Dann kann es sein, dass Ihr Kind die Unterstützung durch eine Inklusionshilfe aus Mitteln der Eingliederungshilfe benötigt. Der Erstantrag für eine solche Hilfe kann hier online gestellt werden.
Einmalige Inklusionshilfe bei Klassenfahren
Darüber hinaus können Sie mit diesem Antragsformular einen Antrag für eine Einmalige Inklusionshilfe bei Klassenfahren beantragen: In der Klasse Ihres Kindes mit einem Eingliederungshilfebedarf steht bald eine Klassenfahrt an. Aus Ihrer Sicht wird eine Teilnahme nur mit der Begleitung einer Inklusionshilfe möglich sein. Es kann auch sein, dass aufgrund der Behinderung des Kindes Mehrkosten für einen besonders ausgestatteten Bus oder sonstige behinderungsbedingte Mehrkosten anfallen. Auch in diesem Falle muss geprüft werden, inwieweit die Kosten von hier getragen werden können.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital vor Antragsbefüllung bereit (im PDF-Format), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei).
| Einverständniserklärung bzw. Negativattest/ BestallungsurkundeBei zwei sorgeberechtigten Personen ist immer eine Einverständniserklärung der 2. Person notwendig.
Beide Varianten finden sie rechts unter "Zum Onlineverfahren" Bei einer sorgeberechtigten Person: Negativattest bzw. Bestallungsurkunde |
- Relevante medizinische Nachweise wie:
- Ärztliche Berichte
- Diagnostiken
- Feststellungsbescheid über eine Schwerbehinderung oder Einstufung in eine Pflegestufe
Downloads
208 Datenschutzerklärung Jugendamt
Hinweise und Besonderheiten
Bestandteil des Antrags ist eine Entbindung von der Schweigepflicht, damit die Fachstelle und Gesundheitsamt antragsbezogene Informationen einholen können. Hier können Sie die für Ihren Fall relevanten Stellen ( z.B. Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Ärzte*innen, Leistungsanbieter*innen der Inklusionshilfe, Bezirkssozialdienst etc.) ankreuzen oder uns relevante Stellen nennen.
Ebenso bitte wir um Ihr Einverständnis, Ihr Kind im Rahmen von Hospitation im Unterricht beobachten zu dürfen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag und die eingereichten Unterlagen werden von der Fachstelle bearbeitet.
- Evtl. müssen Sie am weiteren Verfahren mitwirken und/oder es sind noch diagnostische Feststellungen zu Krankheiten oder Behinderungen notwendig.
- Evtl. wird Ihr Kind von der Fachstelle im Unterricht diskret beobachtet, um Besonderheiten im Schulalltag erkennen zu können.
- Von der Schule werden ebenfalls lnformationen eingeholt.
- Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihrem Kind Unterstützung gewährt werden kann.
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
Bezirkssozialdienst
Weidenstraße 25
42117 Wuppertal
E-Mail: fachstelle.inklusion@stadt.wuppertal.de