Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie selbständig tätig werden wollen.
Sie können hier online ein Gewerbe anmelden.