Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgeben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Sie können hier online ein Gewerbe abmelden.
Beschreibung
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zum Onlineverfahren.
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