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Abmeldung einer Nebenwohnung

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Kurzbeschreibung

Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland, Aufgabe einer Nebenwohnung oder Aufgabe einer Wohnung ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen erforderlich.

Beschreibung

Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Wenn Sie aus Wuppertal in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an.

Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich:

Bitte beachten Sie, dass jeden Tag neue Termine in das Terminvereinbarungssystem eingestellt werden. Sollte bei Ihrem Buchungsversuch kein Termin frei sein, versuchen Sie es bitte später, bzw. am nächsten Tag erneut. 

Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. 

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

bei persönlicher Vorsprache:

  • Ausweisdokument

Bei Abmeldung durch Bevollmächtigten:

  • Vollmacht
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument der abzumeldenden Person 
     

Bei Übersendung per Post, per Email oder per Fax:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe Downloads/Links)
  • Ausweisdokument (in Kopie) 

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.


Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.

Downloads

003.1 EU DSG_VO Meldepflichtige Personen

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Verwandte Dienstleistungen

Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt

Abmeldung aus einer Wohnung

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Zuständige Abteilung

003.1 Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
Steinweg 20
42275 Wuppertal
E-Mail: ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de


Kontakt

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Eine Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Wenn Sie aus Wuppertal in eine andere Stadt ziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden. Melden Sie sich einfach beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnortes an.

Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich:

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bei persönlicher Vorsprache:

  • Ausweisdokument

Bei Abmeldung durch Bevollmächtigten:

  • Vollmacht
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Ausweisdokument der abzumeldenden Person 
     

Bei Übersendung per Post, per Email oder per Fax:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe Downloads/Links)
  • Ausweisdokument (in Kopie) 

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.


Bei unzureichenden Deutschkenntnissen ist eine Person mitzubringen, die beim Übersetzen behilflich sein kann.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Abmelden, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Wegzug, Obdachlos, Obdachlosigkeit, Meldebescheinigung https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3810/show
003.1 Einwohnermeldeamt
Steinweg 20 42275 Wuppertal
Telefon 0202 563-3535

Einwohnermeldeamt

0202 563-3535
ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de

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