HauseigentümerInnen oder MitbewohnerInnen können den nicht gemeldeten Ein- oder Auszug einer Person dem Einwohnermeldeamt mitteilen.
Bitte beachten Sie, dass hierdurch zunächst keine Um- bzw. Abmeldung der Person erfolgt.
Das Einwohnermeldeamt prüft und entscheidet den Sachverhalt.
Gerne können Sie eine Mitteilung über das Formular unter "Zum Onlineverfahren" benutzen. Das Einwohnermeldeamt wird automatisch über Ihre Meldung informiert. Klicken Sie hierzu in der letzten Maske auf den Button "Einreichen".
Sollte die neue Anschrift des/der Verzogenen ebenfalls bekannt sein, ist diese Information hilfreich.
Möchten Sie persönlich vorsprechen, können Sie einen Termin unter dem Produkt "Klärung einer Meldeangelegenheit" buchen.