Parkerleichterung Schwerbehinderte aG-light - Serviceportal Wuppertal

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Parkerleichterung Schwerbehinderte aG-light

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Kurzbeschreibung

 Der orangefarbene Parkausweis bietet eine Reihe von Erleichterungen beim Parken für Schwerbehinderte.

Beschreibung

Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Je nach Merkzeichen ist die Parkerleichterung entweder bundesweit oder innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen gültig.

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

In Nordrhein-Westfalen gültige Parkerleichterung
Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben Menschen mit den folgenden Behinderungen:

Bundesweit gültige Parkerleichterung
Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben Menschen mit den folgenden Behinderungen:

Unterlagen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit um diese im Antragsprozess hochzuladen:

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid
  • gültiger Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Pass mit Meldebescheinigung

Downloads

104.1101_Information_Schwerbehindertenparkausweis_aG_light

104.1101_Erlass_zu_Parkerleichterungen

104.1101_Erlass_zu_Parkerleichterungen_NRW

104.1101 DSGVO Parkausweise

Fristen

Verlängerungen sind frühzeitig - mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit - zu beantragen, da die Voraussetzungen erneut geprüft werden müssen.

Gültigkeit des Parkausweises

  • Gültig in der Bundesrepublik Deutschland bzw. innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, maximal jedoch 3 Jahre

Kosten

Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beträgt die Verwaltungsgebühr 10,20 Euro. Wird Ihr Antrag abgelehnt, entstehen auch keine Verwaltungsgebühren. 

Hinweise und Besonderheiten

Die Parkerleichterung aG light:

  • ist nur für Personen beantragbar, die in Wuppertal gemeldet sind
  • ist personengebunden ausgestellt, d.h. der Ausweisinhaber muss bei Inanspruchnahme grundsätzlich mit anwesend sein
  • ist gut sichtbar hinter der Fahrzeug-Frontscheibe so auszulegen, dass Gültigkeitsdauer und Ausweisnummer zu erkennen sind
  • sowie die ausgestellte Ausnahmegenehmigung (gemäß § 46 StVO) sind im Original mit zu führen und bei Verlangen den Kontrollen auszuhändigen.
  • sowie die Ausnahmegenehmigung dürfen nicht als Fotokopie ausgelegt werden

Bitte entnehmen Sie die Details zu Nutzung der Parkerleichterung Schwerbehinderten aG light den Informationen unter "Downloads".

Verfahrensablauf

1. Sie stellen einen Antrag über dieses Portal
2. Über den Postkorb des Serviceportals erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag, der dann bereits vom Ressort Soziales geprüft wurde.

  1.  Bei negativem Prüfergebnis, wird Ihnen ein rechtsmittelfähiger, ablehnender Bescheid postalisch zugestellt
  2. Bei positivem Prüfergebnis werden Sie über den Postkorb des Serviceportals gebeten, die anfallende Verwaltungsgebühr online zu begleichen. Die Parkerleichterung wird Ihnen dann per Post zugestellt und kann sofort verwendet werden.

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Zuständige Abteilung

104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de


Kontakt

Frau Susanne Sindermann
Tel: 0202 563-6724

Frau Iris Bandke
Tel: 0202 563-4327

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