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Bewohnerparken Sonderfälle

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Kurzbeschreibung

Als Sonderfälle werden Anliegen bezeichnet, die derzeit nicht über die Online Anwendung Bewohnerparken abgewickelt werden. Hierfür steht das Formular rechts oben zur Verfügung.

  • Änderungen während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel)*
  • Eintragung von bis zu 3 Kennzeichen 
  • Parkausweise für Fahrzeuge von Carsharing-Firmen**
  • Anträge von Personen mit unbekanntem Geburtsdatum (00.00.)
  • Personen mit Auskunftssperre

* Änderungen während der Laufzeit
Ein bereits online ausgestellter Parkausweis verliert seine Gültigkeit und darf nicht weiter genutzt werden.

Eine Änderung hat keine Auswirkungen auf die Restlaufzeit Ihres vorhandenen Bewohnerparkausweises; diese bleibt unverändert.
Ist der Bewohnerparkausweis allerdings nur noch maximal als 6 Wochen gültig, ist es sinnvoller, den Bewohnerparkausweis ändern und gleichzeitig verlängern zu lassen.
Die zusätzlichen Kosten für die Änderung von 15 Euro würden entfallen.

** Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
Ist der Anwohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, tragen Sie bitte im Formular unter "Amtliches Kennzeichen" den Namen der CarSharing-Firma ein. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber auf dem Fahrzeug).

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Unterlagen

Halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Upload innerhalb des Formulars bereit:

** Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
Ist der Anwohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, tragen Sie bitte im Formular unter "Amtliches Kennzeichen" den Namen der CarSharing-Firma ein. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber auf dem Fahrzeug).

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