Bewohnerparken
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Kurzbeschreibung
Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkbereich amtlich gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Das Kraftfahrzeug muss auf die Bewohnerin bzw. den Bewohner als Halter bzw. Halterin zugelassen sein oder nachweislich von ihr bzw. ihm dauernd privat benutzt werden.
Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Haupt- oder Nebenwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sein.
Der Parkausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.
Die Bezahlung muss online erfolgen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Nicht berechtigt sind:
- Geschäftsinhaber*innen, welche keine straßenverkehrlichen Anwohner sind
- Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge
Beschreibung
Parkausweise für die Innenstädte Barmen und Elberfeld können Sie hier beantragen: City-Parkausweise
- Eine Übersicht über die Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet Wuppertal erhalten Sie unter „Downloads“.
- In der Bewohnerzone darf jeweils nur ein Fahrzeug parken.
- Tragen Sie Ihren vollständigen und korrekten Namen ein, so wie dieser im Fahrzeugschein steht (alle Vor- und Nachnamen, korrekte Schreibweisen)
- Sollte der Antrag mit einer Fehlermeldung unterbrochen werden, warten Sie bitte auf Nachricht der zuständigen Abteilung
| WICHTIGER: Nach Ablauf eines bestehenden Parkausweises erfolgt keine automatische Verlängerung. |
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Bei Wegzug oder ersatzloser Abgabe/Abmeldung des Fahrzeuges erlischt die Erlaubnis zur Nutzung des Bewohnerparkausweises.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):
Wenn antragstellende Person und Fahrzeughalter nicht identisch sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit aktueller Meldeanschrift / bitte auseinanderklappen
- ein gültiges Ausweisdokument des/der Fahrzeughalters*in mit aktueller Meldeanschrift
- Nutzungsbestätigung durch Privatperson
- Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeuge
| WICHTIG: Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht: |
Downloads
Kosten
30,00 Euro für 1 Jahr Laufzeit
15,00 Euro bei Änderung während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen, Zonenwechsel)
Zahlungsweisen
- Paypal
- Kreditkarten
- giropay
Hinweise und Besonderheiten
Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister
Die Online Anwendung Bewohnerparken beinhaltet einen automatischen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte der Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, könnten Tippfehler, Unstimmigkeiten im Melde- bzw. Zulassungsregister oder auch ein Namenszusatz (van, von, de etc.) der Grund sein. Senden Sie uns dann bitte eine E-Mail an parkausweise@stadt.wuppertal.de.
Sonderfälle
Folgende Anträge können derzeit nicht über die Online Anwendung Bewohnerparken abgewickelt werden. Hierfür steht das Formular Bewohnerparken Sonderfälle zur Verfügung.
- Änderungen während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel)
- Eintragung von bis zu drei Kennzeichen
- Parkausweise für Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
- Anträge von Personen mit unbekanntem Geburtsdatum (00.00.)
- Personen mit Auskunftssperre
Internetadressen
Online Anwendung Bewohnerparken
Weiterführende Links
Nutzungsbestätigung Bewohnerparken
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Abteilung
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
Wer in einem entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkbereich amtlich gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Das Kraftfahrzeug muss auf die Bewohnerin bzw. den Bewohner als Halter bzw. Halterin zugelassen sein oder nachweislich von ihr bzw. ihm dauernd privat benutzt werden.
Die Adresse im Bewohnerparkbereich muss der Haupt- oder Nebenwohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sein.
Der Parkausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.
Die Bezahlung muss online erfolgen.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Nicht berechtigt sind:
- Geschäftsinhaber*innen, welche keine straßenverkehrlichen Anwohner sind
- Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge
Parkausweise für die Innenstädte Barmen und Elberfeld können Sie hier beantragen: City-Parkausweise
- Eine Übersicht über die Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet Wuppertal erhalten Sie unter „Downloads“.
- In der Bewohnerzone darf jeweils nur ein Fahrzeug parken.
- Tragen Sie Ihren vollständigen und korrekten Namen ein, so wie dieser im Fahrzeugschein steht (alle Vor- und Nachnamen, korrekte Schreibweisen)
- Sollte der Antrag mit einer Fehlermeldung unterbrochen werden, warten Sie bitte auf Nachricht der zuständigen Abteilung
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Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um Sie im Prozess hochladen zu können (maximal 5 MB pro Datei):
Wenn antragstellende Person und Fahrzeughalter nicht identisch sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit aktueller Meldeanschrift / bitte auseinanderklappen
- ein gültiges Ausweisdokument des/der Fahrzeughalters*in mit aktueller Meldeanschrift
- Nutzungsbestätigung durch Privatperson
- Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeuge
| WICHTIG: Bitte tragen Sie in der Online-Anwendung Ihren Namen genau so ein, wie er auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht: |
Bei Wegzug oder ersatzloser Abgabe/Abmeldung des Fahrzeuges erlischt die Erlaubnis zur Nutzung des Bewohnerparkausweises.
Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister
Die Online Anwendung Bewohnerparken beinhaltet einen automatischen Abgleich mit dem Melde- und Zulassungsregister. Sollte der Abgleich nicht erfolgreich durchgeführt werden können, könnten Tippfehler, Unstimmigkeiten im Melde- bzw. Zulassungsregister oder auch ein Namenszusatz (van, von, de etc.) der Grund sein. Senden Sie uns dann bitte eine E-Mail an parkausweise@stadt.wuppertal.de.
Sonderfälle
Folgende Anträge können derzeit nicht über die Online Anwendung Bewohnerparken abgewickelt werden. Hierfür steht das Formular Bewohnerparken Sonderfälle zur Verfügung.
- Änderungen während der Laufzeit (z.B. Kennzeichen- oder Zonenwechsel)
- Eintragung von bis zu drei Kennzeichen
- Parkausweise für Fahrzeuge von Carsharing-Firmen
- Anträge von Personen mit unbekanntem Geburtsdatum (00.00.)
- Personen mit Auskunftssperre