City-Parkausweis Allgemeine Informationen
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Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Beschreibung
Einen kostenpflichtigen City-Ausweis können Bewohner*innen im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen oder Elberfeld wohnen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Berechtige Antragsteller*innen sowie im Antragsformular.
Finden Sie Ihre Straße bzw. Hausnummer nicht in der Auflistung, können Sie keinen City-Ausweis beantragen.
Für die Beantragung ist eine Registrierung bei der BundID mit Benutzername & Passwort ausreichend.
Wichtige Hinweise
- Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich, die mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der berechtigten Straße gemeldet sind.
- Pro Person wird 1 City-Ausweis ausgegeben.
- Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
- Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
- Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
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Sie erhalten keinen City-Ausweis, wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis nutzen. |
Informationen und Antragstellung
Bitte wählen Sie hier Ihr Anliegen für die Antragsstellung sowie weitere Informationen bezüglich der Kosten und notwendigen Unterlagen:
- City Parkausweis Neuantrag
- City Parkausweis Verlängerung
- City Parkausweis Änderung
Berechtige Antragsteller*innen
Unter Downloads finden Sie Übersichtspläne im .pdf-Format über die städtischen Parkscheinplätze, auf denen Sie mit dem City-Ausweis parken können, sowie eine Liste der Straßen und Hausnummern, deren Bewohner*innen einen City-Ausweis beantragen können.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Downloads
Zahlungsweisen
- Paypal
- Kreditkarten
Zum Onlineverfahren
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Zuständige Abteilung
-
104.1101 Parkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Fahrverbote
-
Rathaus Barmen
-
Johannes-Rau-Platz 1
-
42275 Wuppertal
E-Mail: parkausweise@stadt.wuppertal.de
-
Kontakt
-
Frau Susanne Sindermann
Tel: 0202 563-6724
-
Frau Iris Bandke
Tel: 0202 563-4327
Einen kostenpflichtigen City-Ausweis können Bewohner*innen im Innenstadtbereich erhalten, die in bestimmten Straßen bzw. Hausnummernbereichen in Barmen oder Elberfeld wohnen.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie unter Berechtige Antragsteller*innen sowie im Antragsformular.
Finden Sie Ihre Straße bzw. Hausnummer nicht in der Auflistung, können Sie keinen City-Ausweis beantragen.
Für die Beantragung ist eine Registrierung bei der BundID mit Benutzername & Passwort ausreichend.
Wichtige Hinweise
- Eine Ausstellung ist nur für Privatpersonen möglich, die mit Haupt- oder Zweitwohnsitz in der berechtigten Straße gemeldet sind.
- Pro Person wird 1 City-Ausweis ausgegeben.
- Für Fahrzeuge, die als „LKW“ zugelassen sind bzw. rein gewerblich genutzt werden, kann generell kein City-Ausweis ausgestellt werden.
- Mit dem City-Ausweis kann an städtischen Parkscheinplätzen innerhalb des Geltungsbereiches (= gestrichelte Linie auf dem Plan) geparkt werden. Die Pläne für die einzelnen Innenstadtbereiche finden Sie unter Downloads.
- Das Fahrzeug darf werktags nicht länger als 24 Stunden auf einem Parkscheinplatz parken. Danach muss das Fahrzeug auf einen anderen Parkscheinplatz umgeparkt werden.
- Bei Wegzug aus dem Innenstadtbereich oder Abmeldung des Fahrzeuges darf der City-Ausweis nicht weiter genutzt werden und muss an Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal, zurückgesandt werden. Bei noch nicht abgelaufener Gültigkeit wird die Parkgebühr anteilig erstattet.
- Die Übertragung des Parkausweises auf eine andere Person ist unzulässig.
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Informationen und Antragstellung
Bitte wählen Sie hier Ihr Anliegen für die Antragsstellung sowie weitere Informationen bezüglich der Kosten und notwendigen Unterlagen:
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- City Parkausweis Verlängerung
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Unter Downloads finden Sie Übersichtspläne im .pdf-Format über die städtischen Parkscheinplätze, auf denen Sie mit dem City-Ausweis parken können, sowie eine Liste der Straßen und Hausnummern, deren Bewohner*innen einen City-Ausweis beantragen können.
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