Flächenversickerung von Niederschlagswasser
Hinweis
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Beschreibung
Eine Versickerung ohne technische Einrichtung bedarf keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Sie ist der Unteren Wasserbehörde jedoch anzuzeigen, damit die Gemeinwohlverträglichkeit geprüft werden kann. Sollte die Möglichkeit bestehen, das angefragte Grundstück an einen Kanal anzuschließen, kann einen Antrag nicht stattgegeben werden. Die Antragstellung ist zunächst kostenlos. Erst wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird auch eine Verwaltungsgebühr fällig.
Unterlagen
Wichtige Angaben: Bitte halten Sie die folgenden Angaben bereit, um Sie im Online-Antrag eingeben zu können:
- Gemarkung, Flur, Flurstück
- Adresse
Nachweise: Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, JPEG, PNG etc.), um Sie im Online-Antrag hochladen zu können:
- Lageplan* mit folgenden Eintragungen:
- Gebäude
- Verlauf der Regenrohre
- Fläche für die Flächenversickerung
- Schraffur (nicht rot) der an die Flächenversickerung angeschlossenen Flächen
- ggf. Vollmacht, wenn antragstellende Person und EigentümerIn nicht identisch sind
- ggf. Befreiung von der Kanalanschlusspflicht, wenn ein Anschluss an einen öffentlichen Kanal besteht.
* Ein Lageplan (Flächenerfassungsbogen) kann online beantragt (siehe "Verwandte Dienstleistungen")
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 Euro und kann - nach positiver Rückmeldung durch die Untere Wasserbehörde - online bezahlt werden.
Verfahrensablauf
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
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