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Befreiung/Ermäßigung von der Hundesteuer

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Kurzbeschreibung

Die Hundesteuersatzung sieht unter bestimmten Umständen eine Befreiung/Ermäßigung von der Hundesteuer vor.

Beschreibung

Eine Befreiung kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:

  • die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,
  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • die nachweislich aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (für ein Jahr nach Aufnahme) und
  • für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, die einer zur Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen


Eine Ermäßigung kann für Hunde beantragt werden, deren haltende Person:

  • Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) bezieht
  • Sozialgeld nach dem SGB II bezieht
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII bezieht oder
  • die diesen einkommensgleich stehen

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Unterlagen

Bitte halten Sie - je nach Antragsgrund - die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Nachweis der steuerlichen Meldung in einer anderen Gemeinde
  • Schwerbehindertenausweis (Vor-und Rückseite)
  • Nachweis zur Übernahme aus einem Tierheim (Tierheimvertrag)
  • Qualifikations- und Einsatznachweis als Rettungshund
  • Nachweis der Grundsicherung/Sozialgeld

Downloads

403.21 Hundesteuersatzung gültig ab 2023

403.21 Hundesteuer Infoblatt

403.23 DSGVO Steueramt

Hinweise und Besonderheiten

Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Stadt (Ressort Finanzen - Abteilung Steueramt -) anzuzeigen.

Verwandte Dienstleistungen

Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer Abmeldung

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Zuständige Abteilung

403 Ressort Finanzen
Rathaus Barmen
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern



Kontakt

Befreiung/Ermäßigung von der Hundesteuer

Eine Befreiung kann aus den folgenden Gründen beantragt werden:

  • die von Personen gehalten werden, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik angemeldet sind,
  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen,
  • die nachweislich aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (für ein Jahr nach Aufnahme) und
  • für ausgebildete und geprüfte Rettungshunde, die einer zur Mitwirkung im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen


Eine Ermäßigung kann für Hunde beantragt werden, deren haltende Person:

  • Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (ALG II ohne Zuschlag nach § 24 SGB II) bezieht
  • Sozialgeld nach dem SGB II bezieht
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem 3. bzw. 4. Kapitel des SGB XII bezieht oder
  • die diesen einkommensgleich stehen

Bitte halten Sie - je nach Antragsgrund - die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Nachweis der steuerlichen Meldung in einer anderen Gemeinde
  • Schwerbehindertenausweis (Vor-und Rückseite)
  • Nachweis zur Übernahme aus einem Tierheim (Tierheimvertrag)
  • Qualifikations- und Einsatznachweis als Rettungshund
  • Nachweis der Grundsicherung/Sozialgeld
Hundesteuer, Hund, Steuer, Befreiung, Ermäßigung, Tierheim, Rettungshund, blind, taub, Assistenzhund, https://serviceportal.wuppertal.de:443/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/94139/show
403 Ressort Finanzen
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Hundesteuer

0202 563-6395
hundesteuer@stadt.wuppertal.de
403.23 Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern
Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Hundesteuer

0202 563-6395
hundesteuer@stadt.wuppertal.de

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