Zulassung zur Jägerprüfung - Serviceportal Wuppertal

Header

Asset-Herausgeber

Zulassung zur Jägerprüfung

Suche

Zum Onlineverfahren

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Kurzbeschreibung

Die Jägerprüfung ist erforderlich, um einen Jagdschein zu erlangen. Ohne Jagdschein darf man nicht jagen.

Rechtsgrundlagen

Bundesjagdgesetz (BJagdG), Landesjagdgesetz NRW (LJG NRW), Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes ( DVO LJG-NRW)

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Das Mindestalter für die Jägerprüfung beträgt 15 Jahre. Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal gemeldet sein.

Es muss kein Vorbereitungslehrgang besucht werden. Aufgrund des umfangreichen erforderlichen Wissens wird es empfohlen. Es können alle Anbieter Deutschlands (Empfehlenswert NRW) genutzt werden.

Die Ausbildung zum/ zur Jungjäger*in bei der Kreisjägerschaft Wuppertal beginnt im Herbst. Die genauen Termine erhalten Sie bei

Kreisjägerschaft Wuppertal e.V., c.o. RA Spoth, Schwelmer Str. 115, 42389 Wuppertal,
E-Mail: kjswuppertal@web.de, Tel.: 0202/607803 mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr

Die bestandene Jägerprüfung ist unbefristet gültig.

Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.

  • Behördenführungszeugnis (Quittung des Antrags): Nachweis über die Beantragung eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenführungszeugnis, gem. § 30 Abs.5 BZRG). Das Führungszeugnis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses sein. Das Führungszeugnis soll direkt von der ausstellenden Behörde an die Untere Jagdbehörde (Resort 106.01) geschickt werden.
  • Qualifikationsnachweis Kurzwaffe (falls bereits vorhanden*): Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Qualifikationsnachweis Fleischhygiene (falls bereits vorhanden*): Der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG)Nummer 853/2004.
  • Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Antragsteller*in)

* Wenn Sie aktuell an einem Ausbildungslehrgang zur Jägerprüfung teilnehmen, können diese Qualifikationsnachweise von den Veranstaltern an die Untere Jagdbehörde Wuppertal geschickt. Bitte klären Sie dies im Zweifel.

Bitte weisen Sie sich bei Erscheinen zur Prüfung mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Pass) aus.

Downloads

106.01 DSGVO - Jaegerpruefung

Fristen

Die Jägerprüfung wird einmal jährlich abgenommen. Die aktuellen Termine entnehmen Sie bitte der Produktseite der Stadt Wuppertal. Die Anmeldung zur Jägerprüfung muss spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn erfolgen.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt insgesamt 250,00 Euro (220,00 Euro Anmeldegebühr zur Jägerprüfung und 30,00 Euro Verwaltungsgebühren für die Zulassung zur Jägerprüfung) und kann innerhalb des Online-Formulars bezahlt werden. Als Bezahlmöglichkeiten stehen Kreditkarte, Giropay und Paydirekt zur Verfügung.

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten
  • giropay
  • Paypal

Weitere Informationen

Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Parallel werden Sie über Ihre angegebene E-Mail informiert, wenn neue Informationen vorliegen und gelangen über einen Link direkt zum Postkorb.

Verwandte Dienstleistungen

Ersatzausstellung/Zweitschrift Jägerprüfungszeugnis

Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins

Jäger-Nachprüfung

Zum Onlineverfahren

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.



Zuständige Abteilung

Suchtext