KFZ-Zulassungsangelegenheiten und Abmeldungen - Serviceportal Wuppertal

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KFZ-Zulassungsangelegenheiten und Abmeldungen

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Kurzbeschreibung

Mit dem Online KFZ-Service können Sie viele Vorgänge rund um Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause erledigen – ganz ohne Termin und Wartezeit bei der Zulassungsstelle.

Folgende Services stehen Ihnen online zur Verfügung (mit Nutzung der eID):

  • Fahrzeug anmelden
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung (mit oder ohne Halterwechsel)
  • Tageszulassung
  • Adressänderung
  • Außerbetriebsetzung bzw. Fahrzeugabmeldung für in Wuppertal zugelassene Fahrzeuge (ohne eID-Authentifizierung möglich)

Auswahl besonderer Kennzeichen: Elektro-, Saison- oder Oldtimerkennzeichen (H)

Ihre Vorteile:

  • Schnelle Bearbeitung – die Entscheidung erfolgt direkt im System
  • Sofortige Nutzung – Ihr Fahrzeug ist unmittelbar nach der Online-Zulassung einsatzbereit
  • Günstiger als die Zulassung vor Ort
  • Rund um die Uhr verfügbar – unabhängig von Öffnungszeiten

Damit wird die Fahrzeugzulassung einfacher, schneller und kostengünstiger.

Juristische Personen nutzen bitte die folgende Dienstleistung: KFZ-Angelegenheiten für juristische Personen

Rechtsgrundlagen

Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".

Voraussetzungen

Keine KFZ-Steuerrückstände/ rückständige Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. 

Unterlagen

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen / Voraussetzungen:

Ihre Online-Identifizierung
Zur Anmeldung im Portal benötigen Sie einen digitalen Ausweis:

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion,
  • oder eID-Karte,
  • oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit eID-Funktion.

Zusätzlich brauchen Sie:

  • die 6-stellige PIN zu Ihrem Ausweis,
  • ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät.
 

Fahrzeugpapiere

  • Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind möglich, wenn die Fahrzeugpapiere nach dem 01.01.2015 ausgestellt wurden.
  • Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen funktionieren nur mit Papieren, die nach dem 01.01.2018 ausgestellt wurden.
  • Wichtig: Heben Sie Ihre entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gut auf – sie wird z. B. für eine Wiederzulassung benötigt.

Mögliche Unterlagen, die je nach Vorgang erforderlich sind:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscodes
  • Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
  • Drucker für den vorläufigen Zulassungsnachweis
  • Kennzeichen

Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben. 

 

Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig.

Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.

Sicherheitscode mit AbdeckungAbbildung: Sicherheitscode mit grüner Sicherheitsabdeckung

 

Detaillierte Informationen und wichtige Hinweise zur Authentifizierung und den Sicherheitscodes erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr.

 

Downloads

405.21 DSGVO Zulassungsstelle

Benutzerleitfaden iKfz Stufe-4 Privatpersonen

i-Kfz Anleitung zum Freilegen der Codes

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

Zahlungsweisen

  • Lastschriftverfahren
  • Kreditkarten

Hinweise und Besonderheiten

Hinweis postalische Zustellung: Ihre Zulassungsdokumente werden per Standardbrief durch die Deutsche Post verschickt. Bitte beachten Sie, dass wir auf die Versanddauer keinen Einfluss haben. Sollten die Unterlagen unterwegs verloren gehen, wenden Sie sich bitte sofort an die Zulassungsstelle. In diesem Fall kann das zuvor reservierte Wunschkennzeichen nicht garantiert werden.

Verfahrensablauf

Nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung können Sie sofort losfahren. Sie erhalten einen automatischen Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, die Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken müssen. Der Zulassungsbescheid muss im Fahrzeug mitgeführt werden, der vorläufige Nachweis gut lesbar in der Frontscheibe liegen, bis die Unterlagen per Post zugestellt werden. Die ungestempelten Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Zulassungsunterlagen samt Plakettenträger werden Ihnen schnellstmöglich per Standardbrief zugesandt.

Weiterführende Informationen des BMVI zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung

Internetadressen

KFZ-Zulassungsangelegenheiten und Abmeldungen

Weiterführende Links

FAQ STVA-Portal

Verwandte Dienstleistungen

KFZ-Angelegenheiten für juristische Personen

Terminvereinbarung Straßenverkehrsamt

Feinstaubplakette (grün)

KFZ-Kennzeichen reservieren



Zuständige Abteilung

405.2 Straßenverkehrsamt
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de

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