KFZ-Zulassung online - Privatpersonen
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Zum Onlineverfahren
Kurzbeschreibung
Im STVA-Portal (Straßenverkehrsamts-Portal) der Stadt Wuppertal haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Dienstleistungen online zu beantragen und abzuwickeln:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung*
- Umschreibung*
- Tageszulassung*
- Außerbetriebsetzung für in Wuppertal zugelassene Fahrzeuge (ohne eID-Authentifizierung möglich)**
- Adressänderung (ohne eID-Authentifizierung möglich)
* Bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt sein.
** Bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist zu beachten, dass die Zulassung des Fahrzeuges nach dem 01.01.2015 erfolgt ist.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Für einige Dienstleistungen ist eine elektronische Identifizierung (eID) bzw. Online Ausweisfunktion notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ-STVA
Keine KFZ-Steuerrückstände/ rückständige Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.
Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen / Voraussetzungen:
Sicherstellung Ihrer Identität
- einen neuen Personalausweis (nPA), einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine Unionsbürgerkarte (eID Karte), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp für Apple oder AusweisApp für Android oder AusweisApp für Huawei) oder
- ein Kartenlesegerät das am Computer / Laptop angeschlossen werden muss oder
- einen Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp für Computer / Laptop)
Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie desweiteren bereit halten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben.
| Detailierte Informationen und wichtige Hinweise zur Authentifizierung und den Sicherheitscodes erhalten Sie hier: FAQ-STVA |
Downloads
Benutzerleitfaden iKfz Stufe-4 Privatpersonen
i-Kfz Anleitung zum Freilegen der Codes
Kosten
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Zahlungsweisen
- Lastschriftverfahren
- giropay
- Kreditkarten
Hinweise und Besonderheiten
Grüne Sicherheitscodes:
Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig. Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.
Abbildung: Sicherheitscode mit grüner Sicherheitsabdeckung
Der Versand der Fahrzeugdokumente erfolgt per Standardbrief. Sollten die Dokumente auf dem Postweg verloren gehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Zulassungsstelle in Verbindung. |
Weitere Informationen
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
Verfahrensablauf
Nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, ist es möglich sofort loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, diese Unterlagen müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken. Der Zulassungsbescheid ist im Fahrzeug mitzuführen, wobei der Zulassungsnachweis zwingend, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen muss. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.
Weiterführende Informationen des BMDV zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung
Internetadressen
Weiterführende Links
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (BMDV)
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de
Im STVA-Portal (Straßenverkehrsamts-Portal) der Stadt Wuppertal haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Dienstleistungen online zu beantragen und abzuwickeln:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung*
- Umschreibung*
- Tageszulassung*
- Außerbetriebsetzung für in Wuppertal zugelassene Fahrzeuge (ohne eID-Authentifizierung möglich)**
- Adressänderung (ohne eID-Authentifizierung möglich)
* Bei einer Umschreibung oder einer Wiederzulassung mit Halter- oder Kennzeichenwechsel, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt sein.
** Bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist zu beachten, dass die Zulassung des Fahrzeuges nach dem 01.01.2015 erfolgt ist.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen / Voraussetzungen:
Sicherstellung Ihrer Identität
- einen neuen Personalausweis (nPA), einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine Unionsbürgerkarte (eID Karte), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp für Apple oder AusweisApp für Android oder AusweisApp für Huawei) oder
- ein Kartenlesegerät das am Computer / Laptop angeschlossen werden muss oder
- einen Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2 (Möglichkeit des Downloads, AusweisApp für Computer / Laptop)
Im Falle einer Zulassung/Umschreibung müssen Sie desweiteren bereit halten:
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Sicherheitscodes auf Dokumenten:
Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, die auf den Fahrzeugpapieren und auf den Kennzeichen befindlichen Sicherheitscodes, eingeben.
| Detailierte Informationen und wichtige Hinweise zur Authentifizierung und den Sicherheitscodes erhalten Sie hier: FAQ-STVA |
Für einige Dienstleistungen ist eine elektronische Identifizierung (eID) bzw. Online Ausweisfunktion notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ-STVA
Keine KFZ-Steuerrückstände/ rückständige Gebühren
Im Rahmen Ihrer Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person KFZ-Steuerrückstände und/oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag abgelehnt. Bei Gebührenrückständen ist eine persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt notwendig. In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen.
Nach erfolgreicher Zulassung und Bezahlung, ist es möglich sofort loszufahren. Sie erhalten einen automatisierten Zulassungsbescheid und einen vorläufigen Zulassungsnachweis, diese Unterlagen müssen Sie innerhalb von 30 Minuten herunterladen und ausdrucken. Der Zulassungsbescheid ist im Fahrzeug mitzuführen, wobei der Zulassungsnachweis zwingend, bis zur postalischen Zustellung der Zulassungsunterlagen, längstens jedoch für 10 Tage, gut lesbar in der Frontscheibe des Fahrzeuges liegen muss. Auch müssen die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Die Zulassungsunterlagen, samt Plakettenträger, werden Ihnen nach Antragsbearbeitung schnellstmöglich postalisch zugestellt.
Weiterführende Informationen des BMDV zur Internetbasierten Fahrzeugzulassung
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
Grüne Sicherheitscodes:
Mit dem Entfernen der grünen Sicherheitsabdeckung und dem Freilegen des Codes ist die Zulassungsbescheinigung ungültig. Bitte stellen Sie vor Entfernung sicher, dass alle notwendigen Unterlagen zur Hand sind.
Abbildung: Sicherheitscode mit grüner Sicherheitsabdeckung
Der Versand der Fahrzeugdokumente erfolgt per Standardbrief. Sollten die Dokumente auf dem Postweg verloren gehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Zulassungsstelle in Verbindung. |
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1246850/show