Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Kindertagespflegepersonen
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Kurzbeschreibung
Antrag auf Zahlung der Geldleistung nach § 23 SGB VIII für die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege für Besitzer*innen einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
Beschreibung
Sie betreuen ein Kind im Rahmen der Kindertagespflege und sind im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII?
Sie als Kindertagespflegeperson haben einen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines an die Eltern des Tagespflegekindes gerichteter Leistungsbescheid nach Maßgabe der §§ 22, 24 SGB VIII der Stadt Wuppertal.
Liegt den Eltern noch kein Leistungsbescheid vor, ist die von den Eltern ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Geldleistungsantrag dem Antrag auf Gewährung beizufügen.
Die Höhe der Geldleistung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Stundenzahl, soweit sie den im Bewilligungsbescheid anerkannten Förderumfang nicht überschreitet.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Betreuungsvertrag* zwischen Ihnen und den Eltern
- Bei auswärtigen Kindertagespflegepersonen: gültige Pflegeerlaubnis
- In Vertretungsfällen: Stundennachweis
- bei Randzeitenbetreuung: Stundennachweis
- Erklärung zum Antrag auf Geldleistung, wenn kein Leistungsbescheid der Eltern vorliegt
* Folgende Angaben müssen in einem Betreuungsvertrag schriftlich aufgenommen werden:
- Zeitraum der Eingewöhnung
- Zeitraum und Ort der Betreuung
- Wöchentlicher Betreuungsumfang
- Regelung bezüglich der Finanzierung (öffentlich geförderte Kindertagespflege)
- Regelung zum Verpflegungsentgelt
- Unterschrift aller sorgeberechtigten Elternteile und der Kindertagespflegeperson
Hinweis
Von den Eltern dürfen keine weiteren Kostenbeiträge an die Kindertagespflegeperson geleistet werden (§ 51 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz).
Wird mit den Eltern dennoch eine Zuzahlung vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine Geldleistung. Diese Regelung bezieht sich nur auf die zuschussfähigen Stunden.
Downloads
202.1202 Kindertagespflege Stundennachweis
212 DSGVO - Antrag auf Zahlung der Geldleistung nach § 23 SGB VIII
Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Geldleistiung
Fristen
Die Förderung in Kindertagespflege kann frühestens ab dem Monat des Eingangs Ihres Antrages beim Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder gewährt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Die Antragstellung kann bis zu sechs Monate vor Betreuungsbeginn erfolgen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Antrag auf Geldleistung
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Zuständige Abteilung
Antrag auf Zahlung der Geldleistung nach § 23 SGB VIII für die Betreuung eines Kindes im Rahmen der Kindertagespflege für Besitzer*innen einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
Sie betreuen ein Kind im Rahmen der Kindertagespflege und sind im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII?
Sie als Kindertagespflegeperson haben einen Anspruch auf Zahlung einer Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines an die Eltern des Tagespflegekindes gerichteter Leistungsbescheid nach Maßgabe der §§ 22, 24 SGB VIII der Stadt Wuppertal.
Liegt den Eltern noch kein Leistungsbescheid vor, ist die von den Eltern ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Geldleistungsantrag dem Antrag auf Gewährung beizufügen.
Die Höhe der Geldleistung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Stundenzahl, soweit sie den im Bewilligungsbescheid anerkannten Förderumfang nicht überschreitet.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF), um sie im Prozess hochladen zu können.
- Betreuungsvertrag* zwischen Ihnen und den Eltern
- Bei auswärtigen Kindertagespflegepersonen: gültige Pflegeerlaubnis
- In Vertretungsfällen: Stundennachweis
- bei Randzeitenbetreuung: Stundennachweis
- Erklärung zum Antrag auf Geldleistung, wenn kein Leistungsbescheid der Eltern vorliegt
* Folgende Angaben müssen in einem Betreuungsvertrag schriftlich aufgenommen werden:
- Zeitraum der Eingewöhnung
- Zeitraum und Ort der Betreuung
- Wöchentlicher Betreuungsumfang
- Regelung bezüglich der Finanzierung (öffentlich geförderte Kindertagespflege)
- Regelung zum Verpflegungsentgelt
- Unterschrift aller sorgeberechtigten Elternteile und der Kindertagespflegeperson
Hinweis
Von den Eltern dürfen keine weiteren Kostenbeiträge an die Kindertagespflegeperson geleistet werden (§ 51 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz).
Wird mit den Eltern dennoch eine Zuzahlung vereinbart, besteht kein Anspruch auf eine Geldleistung. Diese Regelung bezieht sich nur auf die zuschussfähigen Stunden.
Die Förderung in Kindertagespflege kann frühestens ab dem Monat des Eingangs Ihres Antrages beim Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder gewährt werden.
Weitere Informationen zum Antrag auf Geldleistung
Die Antragstellung kann bis zu sechs Monate vor Betreuungsbeginn erfolgen.
https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/970000/show