KFZ-Kurzzeitkennzeichen
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Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Beschreibung
Kurzzeitkennzeichen geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen. Ein Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt.
| Wichtiger Hiweis: Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen muss ein Fahrzeug zwingend außer Betrieb gesetzt sein. |
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ
- Das Kurzzeitkennzeichen kann nur von Personen beantragt werden, die Ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben
- Das betreffende Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen und außer Betrieb gesetzt sein.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vorderseite)
Des weiteren werden benötigt:
- Fahrzeugidentifizierungs-Nummer
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Downloads
Fristen
Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung, in Ihrem Fall, der Abholtag, für bis zu fünf Kalendertagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Samstage, Sonntage und Feiertage haben keinen Einfluss auf eine längere Gültigkeit.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,10 Euro und wird innerhalb des Online-Formulars bezahlt.
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- giropay
- Paypal
Bearbeitungsdauer
Die Plaketten für Ihr Kurzzeitkennzeichen können Sie, nach erfolgter Benachrichtigung über den Postkorb des Service Portals, an der Service Theke der KFZ-Zulassungsstelle abholen.
Bedenken Sie bitte, dass die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens am darauf folgenden Werktag (nach Antragstellung) beginnt und das Kennzeichen ab diesem Tag 5 Tage gültig ist.
Beispiel:
Mi. 20.05.2020 | 20:00 Uhr Online-Antragstellung und Bezahlung |
Do. 21.05.2020
| 08:00 Uhr Zuteilung über Postkorb Serviceportal |
Mo., 25.05.2020 | Ablauf des Kurzzeitkennzeichens um 23:59 Uhr |
Abbildung: Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum auf gelber Fläche
Hinweise und Besonderheiten
- Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Eine Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist unzulässig
- Kennzeichenschilder müssen bei einem externen Anbieter erworben und mitgebracht werden
- Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kennzeichen ungültig und können entsorgt werden
- Innerhalb des Online-Antrags kann für die Abholung eine vertretende Person bevollmächtigt werden
Weitere Informationen
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung und Bezahlung, erfolgt die Sachbearbeitung durch die KFZ-Zulassungsstelle.
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde und abholbereit ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung über ihren Postkorb des Service Portals, auch wird ihnen die Zahlenkombination und die Gültigkeit des Kennzeichens mitgeteilt.
Bitte bei Abholung mitbringen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- geprägte Kennzeichen (mit korrektem Ablaufdatum)
- ggf. gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) der bevollmächtigten Person
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
KFZ-Zulassungsstelle
Müngstener Str. 10 a
42285 Wuppertal
E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.de
Kurzzeitkennzeichen geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen. Ein Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt.
| Wichtiger Hiweis: Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen muss ein Fahrzeug zwingend außer Betrieb gesetzt sein. |
Diese Dienstleistung ist nur für Bürger mit Hauptwohnsitz in Wuppertal zulässig.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vorderseite)
Des weiteren werden benötigt:
- Fahrzeugidentifizierungs-Nummer
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ
- Das Kurzzeitkennzeichen kann nur von Personen beantragt werden, die Ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben
- Das betreffende Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen und außer Betrieb gesetzt sein.
Nach Antragsstellung und Bezahlung, erfolgt die Sachbearbeitung durch die KFZ-Zulassungsstelle.
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde und abholbereit ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung über ihren Postkorb des Service Portals, auch wird ihnen die Zahlenkombination und die Gültigkeit des Kennzeichens mitgeteilt.
Bitte bei Abholung mitbringen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- geprägte Kennzeichen (mit korrektem Ablaufdatum)
- ggf. gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) der bevollmächtigten Person
Die Plaketten für Ihr Kurzzeitkennzeichen können Sie, nach erfolgter Benachrichtigung über den Postkorb des Service Portals, an der Service Theke der KFZ-Zulassungsstelle abholen.
Bedenken Sie bitte, dass die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens am darauf folgenden Werktag (nach Antragstellung) beginnt und das Kennzeichen ab diesem Tag 5 Tage gültig ist.
Beispiel:
Mi. 20.05.2020 | 20:00 Uhr Online-Antragstellung und Bezahlung |
Do. 21.05.2020
| 08:00 Uhr Zuteilung über Postkorb Serviceportal |
Mo., 25.05.2020 | Ablauf des Kurzzeitkennzeichens um 23:59 Uhr |
Abbildung: Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum auf gelber Fläche
Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung, in Ihrem Fall, der Abholtag, für bis zu fünf Kalendertagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Samstage, Sonntage und Feiertage haben keinen Einfluss auf eine längere Gültigkeit.
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
- Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Eine Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist unzulässig
- Kennzeichenschilder müssen bei einem externen Anbieter erworben und mitgebracht werden
- Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kennzeichen ungültig und können entsorgt werden
- Innerhalb des Online-Antrags kann für die Abholung eine vertretende Person bevollmächtigt werden