KFZ-Kurzzeitkennzeichen
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Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Beschreibung
Kurzzeitkennzeichen geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen. Ein Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt.
Wichtige Hinweise vorab:
- Hauptwohnsitz muss in Wuppertal sein
- Das Fahrzeug muss zwingend außerbetrieb gesetzt sein
- Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I muss vorliegen
- Pro Person können maximal drei Kurzzeitkennzeichen pro Tag beantragt werden.
Darüber hinausgehende Anträge werden storniert; bereits entrichtete Gebühren werden nicht erstattet. - Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Voraussetzungen
Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ
- Das Kurzzeitkennzeichen kann nur von Personen beantragt werden, die Ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben
- Das betreffende Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen und außer Betrieb gesetzt sein.
Antworten zu häufigen Fragen bezüglich Zulassungsangelegenheiten finden Sie in unseren FAQ STVA.
Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vorderseite)
Des weiteren werden benötigt:
- Fahrzeugidentifizierungs-Nummer
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Downloads
Fristen
Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung, in Ihrem Fall, der Abholtag, für bis zu sechs Kalendertagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Samstage, Sonntage und Feiertage haben keinen Einfluss auf eine längere Gültigkeit.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,70 Euro und wird innerhalb des Online-Formulars bezahlt.
Zahlungsweisen
- Kreditkarten
- Paypal
Bearbeitungsdauer
Die Plaketten für Ihr Kurzzeitkennzeichen können Sie nach erfolgter Benachrichtigung über den Postkorb des Serviceportals an der Service-Theke der Kfz-Zulassungsstelle abholen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Eine Abholung ist erst nach entsprechender Mitteilung möglich. Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt am Tag der Zuteilung und beträgt ab diesem Zeitpunkt maximal sechs Tage.
Beispiel:
Di. 19.05.2020
20:00 Uhr Online-Antragstellung und Bezahlung
Mi. 20.05.2020 - Do. 21.05.2020
Bearbeitung des Antrags (in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen)
Tag der Zuteilung (z.B. Mi., 20.05.2020 oder Do., 21.05.2020)
Benachrichtigung über den Postkorb des Serviceportals
Beginn der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens
Prägung der Kennzeichen mit Ablaufdatum
Siegelung der Kennzeichen bei der STVA
Maximal Sechs Tage nach Zuteilung
Ablauf des Kurzzeitkennzeichens um 23:59 Uhr
Abbildung: Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum auf gelber Fläche
Hinweise und Besonderheiten
-
Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Eine Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist unzulässig.
-
Kennzeichenschilder müssen bei einem externen Anbieter erworben und zur Zulassung mitgebracht werden.
-
Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kennzeichen ungültig und können entsorgt werden.
-
Innerhalb des Online-Antrags kann für die Abholung eine vertretende Person bevollmächtigt werden.
-
Pro Person können maximal drei Kurzzeitkennzeichen pro Tag beantragt werden. Darüber hinausgehende Anträge werden storniert; bereits entrichtete Gebühren werden nicht erstattet.
-
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Stornierung des Vorgangs aus verwaltungsseitigen Gründen erfolgt. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren.
Weitere Informationen
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
Verfahrensablauf
Nach Antragsstellung und Bezahlung, erfolgt die Sachbearbeitung durch die KFZ-Zulassungsstelle.
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde und abholbereit ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung über ihren Postkorb des Service Portals, auch wird ihnen die Zahlenkombination und die Gültigkeit des Kennzeichens mitgeteilt.
Bitte bei Abholung mitbringen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- geprägte Kennzeichen (mit korrektem Ablaufdatum)
- ggf. gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) der bevollmächtigten Person
Verwandte Dienstleistungen
Zum Onlineverfahren
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist eine BundID erforderlich.
Zuständige Abteilung
-
405.2 Straßenverkehrsamt
-
Ehemalige Bundesbahndirektion
-
Döppersberg 41
-
42103 Wuppertal
-
Kurzzeitkennzeichen geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen und Probefahrten durchzuführen. Ein Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt.
Wichtige Hinweise vorab:
- Hauptwohnsitz muss in Wuppertal sein
- Das Fahrzeug muss zwingend außerbetrieb gesetzt sein
- Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I muss vorliegen
- Pro Person können maximal drei Kurzzeitkennzeichen pro Tag beantragt werden.
Darüber hinausgehende Anträge werden storniert; bereits entrichtete Gebühren werden nicht erstattet. - Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Informationen zu der Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter "Downloads".
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg), um sie im Prozess hochladen zu können.
- gültige Hauptuntersuchung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Vorderseite)
Des weiteren werden benötigt:
- Fahrzeugidentifizierungs-Nummer
- eVb-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Es ist eine elektronische Identifizierung (eID) notwendig. Mehr dazu in unseren FAQ
- Das Kurzzeitkennzeichen kann nur von Personen beantragt werden, die Ihren Hauptwohnsitz in Wuppertal haben
- Das betreffende Fahrzeug muss über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen und außer Betrieb gesetzt sein.
Antworten zu häufigen Fragen bezüglich Zulassungsangelegenheiten finden Sie in unseren FAQ STVA.
Nach Antragsstellung und Bezahlung, erfolgt die Sachbearbeitung durch die KFZ-Zulassungsstelle.
Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet wurde und abholbereit ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung über ihren Postkorb des Service Portals, auch wird ihnen die Zahlenkombination und die Gültigkeit des Kennzeichens mitgeteilt.
Bitte bei Abholung mitbringen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- geprägte Kennzeichen (mit korrektem Ablaufdatum)
- ggf. gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel) der bevollmächtigten Person
Die Plaketten für Ihr Kurzzeitkennzeichen können Sie nach erfolgter Benachrichtigung über den Postkorb des Serviceportals an der Service-Theke der Kfz-Zulassungsstelle abholen.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Eine Abholung ist erst nach entsprechender Mitteilung möglich. Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt am Tag der Zuteilung und beträgt ab diesem Zeitpunkt maximal sechs Tage.
Beispiel:
Di. 19.05.2020
20:00 Uhr Online-Antragstellung und Bezahlung
Mi. 20.05.2020 - Do. 21.05.2020
Bearbeitung des Antrags (in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen)
Tag der Zuteilung (z.B. Mi., 20.05.2020 oder Do., 21.05.2020)
Benachrichtigung über den Postkorb des Serviceportals
Beginn der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens
Prägung der Kennzeichen mit Ablaufdatum
Siegelung der Kennzeichen bei der STVA
Maximal Sechs Tage nach Zuteilung
Ablauf des Kurzzeitkennzeichens um 23:59 Uhr
Abbildung: Kurzzeitkennzeichen mit Ablaufdatum auf gelber Fläche
Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung, in Ihrem Fall, der Abholtag, für bis zu sechs Kalendertagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Samstage, Sonntage und Feiertage haben keinen Einfluss auf eine längere Gültigkeit.
Hier können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren.
-
Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Eine Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist unzulässig.
-
Kennzeichenschilder müssen bei einem externen Anbieter erworben und zur Zulassung mitgebracht werden.
-
Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kennzeichen ungültig und können entsorgt werden.
-
Innerhalb des Online-Antrags kann für die Abholung eine vertretende Person bevollmächtigt werden.
-
Pro Person können maximal drei Kurzzeitkennzeichen pro Tag beantragt werden. Darüber hinausgehende Anträge werden storniert; bereits entrichtete Gebühren werden nicht erstattet.
-
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die Stornierung des Vorgangs aus verwaltungsseitigen Gründen erfolgt. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren.